Wie viel Steuer zahlte KHG wirklich?

Ex-Minister wehrt sich gegen Vorwurf, Steuern hinterzogen zu haben. Offen bleibt: Warum ging er nach Vaduz?

Mehr als eine Million Euro an Steuern habe er bezahlt – nur zwischen 2007 und 2009. Auf den ersten Blick wirkte die Zahl, mit der Karl-Heinz Grasser am Donnerstag in die Öffentlichkeit ging, beeindruckend. Der Ex-Minister ging in die Offensive, weil News den Inhalt seiner Steuer-Akten veröffentlicht und einen bemerkenswerten Abfall registriert hatte: Während Grasser im Jahr 2000 als Magna-Mitarbeiter mehr als 400.000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen gemeldet hatte, sackte sein Einkommen ab 2007 dramatisch ab. 2009 waren nur 919 Euro Einkommenssteuer fällig.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft jetzt den Verdacht, Grasser könnte eine „Abgabenverkürzung“ in Höhe von zwei Millionen Euro begangen haben.

Wie passt so wenig Steuer eigentlich zu seinem Lebenswandel? Grasser erklärte die Sache gestern so: Er habe zwar wenig Einkommenssteuer bezahlt. Dafür seien 2007 bis 2009 aber reichlich Unternehmenssteuern, sprich 672.000 Euro Körperschafts- und 395.000 Euro Kapitalertragssteuer, an die Republik bezahlt worden.

Grassers Firma Valuecreation bekam von 2007 bis 2009 zumindest vier Millionen Euro aus Liechtenstein überwiesen. Ab einem Einkommen von 60.000 Euro hätte Grasser 50 Prozent Einkommenssteuer bezahlen müssen. Nimmt das Geld den „Umweg“ über eine GesmbH (Stiftung zahlt GesmbH, GesmbH zahlt an Privatperson), fallen geringere Abgaben an. Die Auszahlung der GesmbH an Grasser ist wie die Auszahlung von Sparbuchzinsen – es wird Kapitalertragssteuer fällig. So erklärt sich, wie Grasser für sein „Einkommen“ keine Einkommenssteuer zahlte.

Kosten

„Unterm Strich ist der Vorteil gering“, sagt der renommierte Steuerrechtsexperte Karl Bruckner. Faktisch bezahle man so rund 44 Prozent Abgaben – also sechs Prozent weniger als beim Spitzensteuersatz. Bruckner versteht die Stiftungskonstruktion trotzdem nicht. „Zusätzlich zu den Abgaben muss man ja die Kosten für Briefkastenfirmen und Stiftungen (Anwälte, Steuerberater, Treuhänder, Stiftungsräte in Liechtenstein) berücksichtigen. Und das mit eingeschlossen, gibt es steuerrechtlich kein vernünftiges Argument, Honorare nicht direkt an eine heimische GesmbH überweisen zu lassen.“

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