"Vielleicht hätte man mehr prüfen können"

"Vielleicht hätte man mehr prüfen können"
Rechnungshof-Reaktionen: "Dr. Lederbauer glaubt, dass er immer alles besser weiß."

Der Rechnungshof prüfte zwei Mal in Sachen BUWOG. Zunächst von Juni bis August 2002 unter Franz Fiedler. Es ging um die Gebarung der BUWOG, um die Vorbereitung des Verkaufs sowie den Verkauf von Wohnungen an die Mieter - der Bericht wurde 2003 dem Nationalrat unterbreitet. Fiedler meint zum KURIER, die Vorwürfe seien haltlos. "Dr. Lederbauer glaubt, dass er immer alles besser weiß." Auf Details will sich Fiedler nicht einlassen. Es sei unter seiner Ägide Aufgabe gewesen, die Sinnhaftigkeit des Verkaufes zu prüfen, nicht, wie viel man hätte er lösen können. Nachsatz: "Vielleicht hätte man aus heutiger Sicht mehr prüfen können."

Die zweite Prüfung erfolgte von April bis Mai 2005 unter Josef Moser (seit Juni 2004 Rechnungshofpräsident). Geprüft werden sollte die Gebarung des Bundes hinsichtlich des Verkaufs der Bundeswohnungen. Der Rechnungshof betont, Interessentensuche, Bieterverfahren, Kaufkonditionen für Mieter etc. sehr wohl behandelt zu haben und verweist darauf, im zweiten Bericht darauf hingewiesen zu haben, "dass weitere erlössteigernde Maßnahmen beim Verkauf möglich gewesen wären." Auf konkrete Berechnungen, wie Lederbauer sie anstellte, wurde aber verzichtet.

"Offener, transparenter Bieterwettbewerb"

Auf den Vorwurf der nicht geprüften Beraterleistungen heißt es aus dem Rechnungshof:
"Im Zuge der Prüfung (...) wurde die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kritisiert und darauf hingewiesen, dass dies (...) kostengünstiger hätte erfolgen können."

Und wie sieht es mit dem angeblich so transparenten Bieterwettbewerb aus? Warum wurde der, wie Lederbauer meint, nicht geprüft? Der Rechnungshof "führt aus, dass die Republik 2003 mittels Anzeigen in Zeitungen Investoren eingeladen hatte, ihr Interesse an den Bundeswohnbaugesellschaften zu bekunden. Daraufhin sind 30 Interessenbekundungen für den Kauf eingelangt. Daraus lässt sich aus der Sicht des RH auf einen offenen, transparenten Bieterwettbewerb schließen."

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