US-Hinrichtung „gegen Völkerrecht“

Texas ließ einen Mexikaner gegen den Wunsch der US-Regierung durch Gift töten. Konsularischer Beistand wurde ihm vorenthalten.

Gegen den ausdrücklichen Willen der US-Regierung ist am Donnerstag im Bundesstaat Texas ein Mexikaner hingerichtet worden. Dem Insassen war zuvor im Gerichtsprozess das Recht auf konsularischen Beistand vorenthalten worden.

Der 38-jährige Humberto Leal Garcia starb im Gefängnis von Huntsville nach einer Giftinjektion. Er war für schuldig befunden worden, im Jahr 1994 ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt und erschlagen zu haben.

In einem ungewöhnlichen Schritt hatte der höchste Vertreter der US-Regierung vor dem Höchstgericht in Washington, Donald Verrilli, den Stopp der Hinrichtung gefordert. Bei einer Vollstreckung des Todesurteils würden die USA ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzen, die außenpolitischen Interessen der USA würden "irreparablen Schaden" nehmen. Der Sohn mexikanischer Einwanderer habe nämlich im Prozess Ende der 1990er Jahre keinen konsularischen Rechtsbeistand bekommen, wie dies die Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen vorschreibt.

Diplomatischer Eklat

Der Oberste Gerichtshof schritt jedoch nicht ein. Nur eine Stunde vor dem festgesetzten Exekutionstermin lehnte er einen Aufschub der Hinrichtung mit fünf gegen vier Stimmen ab. Zur Begründung hieß es, dass es einer innerstaatlichen Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der USA bedurft hätte, um in diesem Fall einschreiten zu können. Schon im Jahr 2008 war ein mexikanischer Todeskandidat mit der Argumentation, er habe keinen konsularischen Beistand erhalten, vor dem konservativ dominierten US-Höchstgericht gescheitert.

Die USA fürchten durch den Fall diplomatische Verwicklungen. So könnte im Gegenzug US-Bürgern im Ausland das Recht verwehrt werden, ihre Botschaft zu kontaktieren. Mexiko hatte die geplante Exekution als Verletzung des Völkerrechts kritisiert. Der Internationale Gerichtshofs (IGH) in Den Haag hatte im Jahr 2004 gerügt, dass insgesamt 51 mexikanische Todeskandidaten in den USA entgegen der Wiener Konvention nicht über ihr Recht auf konsularischen Rechtsbeistand aufgeklärt worden waren. Der IGH hatte die USA deshalb aufgefordert, ihre Verfahren zu prüfen.

Letzte Worte

Humberto Leal Garcia hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. In seinen letzten Worten vor der Hinrichtung sagte 38-Jährige nach Angaben der Gefängnisverwaltung, ihm tue es "leid für alles, was ich getan habe" und "übernehme die volle Verantwortung". "Lasst dies vorüber und erledigt sein. Und noch etwas: Viva Mexico. Viva Mexico."

In Texas werden die meisten Todesurteile in den USA vollstreckt. Heuer wurden dort bereits 18 Menschen hingerichtet, in den gesamten USA gab es seit Jahresbeginn 26 Hinrichtungen.

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