„Unschuldsvermutung gilt nur theoretisch“

Im Interview spricht Kindesvater Roland R. darüber, wie ihn die Behörden wegen des Kindes und der Hochzeit seit Wochen im Kreis schicken.

KURIER: Beim Jugendamt heißt es, dass Sie Roland junior bald bekommen ...

Roland R.: Ich weiß davon nichts. Wer das sagt, soll mir das sofort schriftlich geben. Das Baby darf ich aber jederzeit besuchen. Es bleibt sicher noch einige Tage im Spital, weil es eine Frühgeburt ist. Was danach passiert, davon weiß ich bisher noch nichts.

Das Jugendamt sagt, dass Sie mit dem Baby dann jederzeit zur Mutter dürfen. Sogar in die Mutter-Kind-Zelle dürfen Sie es bringen.

Warum weiß das der Kindesvater nicht? Ich hatte vor zehn Minuten einen Anruf vom Jugendamt, da war davon keine Rede. Aber ich bekomme wenig Informationen. Mir hat ja auch offiziell niemand gesagt, dass ich Vater geworden bin.

Haben Sie Estibaliz im Spital besuchen dürfen?

Ja, ein Mal durfte ich die Esti 15 Minuten unter Bewachung kurz sehen. Aber das war einmal und nie wieder. Da wird es keine Wiederholung geben.

Sind Sie schon gut vorbereitet auf das Kind?

Es ist alles fertig, ich habe alles schon eingekauft. Wir hatten in den letzten Wochen fünf Besuche vom Jugendamt. Die Mutter von Esti ist auch schon in Wien gelandet. Wir wollen das Baby zu zweit groß ziehen. Alle freuen sich wie narrisch.

Werden Sie darum kämpfen, dass Estibaliz das Baby wieder bekommt?

Ich kann das gar nicht. Ich halte mich an das Gesetz und da bin ich die Nummer zwei. Mich wundert aber, dass in Österreich theoretisch die Unschuldsvermutung gilt, praktisch aber nicht. Es gibt ja noch nicht einmal eine Anklageschrift. In der Untersuchungshaft gilt man doch als schuldlos. Und glauben, was vielleicht passiert, kann man in der Kirche. Es heißt ja auch, dass Esti dem Kind etwas antun könnte. In ihrem Spitalzimmer sind drei Justizwachebeamte mit Schusswaffen. Was soll man da bitte einem Baby antun können? Wie soll man da flüchten können?

Wie schaut es jetzt mit der Hochzeit aus? Gibt es schon einen Termin?

Das wird offenbar auch hinausgezögert. Ich war bei der Justiz und habe dort das notwendige Formular ausgefüllt, da habe ich zwei Trauzeugen angeben müssen. Einer ist mein Sohn, aber da ich vom anderen Zeugen das genaue Geburtsdatum nicht gewusst habe, durfte ich den Antrag nicht abgeben. Sie hätten mir ja sagen können, dass ich die Reisepässe vorlegen soll.

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