Studiengebühren: Koalitionsstreit folgt

Studiengebühren: Koalitionsstreit folgt
Das Höchstgericht kippt das Gesetz zu Uni-Gebühren. Die ÖVP will sie nun wieder generell einführen, die SPÖ ist dagegen.

Die Regierung muss wieder über Studiengebühren verhandeln - ob sie will oder nicht. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich am Donnerstag die aktuelle Regelung aufgehoben. Zur Erinnerung: Vier Tage vor der Nationalratswahl Ende September 2008 haben SPÖ, Grüne und FPÖ im Parlament die weitgehende Aufhebung der bis dahin allgemeinen Studiengebühren beschlossen. Zahlen musste die 363 Euro pro Semester fortan nur, wer die Mindeststudiendauer (plus Toleranzsemester) im jeweiligen Studienabschnitt überschritt (rund 20 Prozent der Studenten). Im Bachelor/Master-System gibt es allerdings keine Studienabschnitte mehr - für den VfGH ist daher nicht klar genug geregelt, wann jemand schnell genug ist und wann er zum Bummelstudenten wird. Bis März 2012 gibt der VfGH der Regierung Zeit für eine Neuregelung.

"Das Gesetz 2008 war schlecht gemacht, eine peinliche Verirrung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion", sagt Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP). Er fordert "jetzt etwas Gescheites und kein Flickwerk mehr" und will die Gelegenheit nutzen, die SPÖ von "sozial verträglichen Studiengebühren" zu überzeugen - und zwar für alle Studenten.

500 Euro

Töchterle kann sich vorstellen, nur eine Obergrenze ("500 Euro klingen plausibel") vorzuschreiben - und die exakte Höhe der Gebühren den Unis zu überlassen. "Gute Unis könnten dann auch höhere Beiträge verlangen." Von der SPÖ gibt es weiterhin ein striktes "Nein" zu Studiengebühren für alle. Diese dürfe es "nur im Ausnahmefall" geben, sagt Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas. Sie schließt auch eine komplette Abschaffung nicht aus.

Das wäre übrigens der Fall, wenn sich die Regierung nicht bis zu der vom Höchstgericht gesetzten Frist auf eine Neuregelung einigt: Dann gäbe es ab 1. März 2012 keine Studiengebühren mehr. Die Unis würden so rund 35 Millionen Euro pro Jahr verlieren.
Am wahrscheinlichsten ist daher eine simple Reparatur des nun aufgehobenen Gesetzes - also eine Umformulierung der Ausnahmeregeln mit genauer Definition der Mindest-Studiendauer im jeweiligen Fach.

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