Streit über Stabilitätspakt: Wer nicht spart, soll zahlen

Ministerin Fekter will automatische Sanktionen, wenn die Bundesländer Sparziele nicht erreichen. Diese protestieren heftig.

Eigentlich hätte am Dienstag die erste große Verhandlungsrunde zwischen Bund und Ländern über den Stabilitätspakt stattfinden sollen. Doch die Nationalrats-Sondersitzung brachte den politischen Terminplan durcheinander. Statt Finanzministerin und hochrangigen Ländervertretern verhandeln nur Beamte.

Dabei ist der Gesprächsbedarf größer denn je. Denn die Bundesländer sind über die Pläne von Finanzministerin Maria Fekter empört. Ihr Entwurf für eine Bund-/ Länder-Vereinbarung zum Stabilitätspakt enthält unter anderem automatische Sanktionen, wenn die Sparziele nicht erreicht werden. Außerdem soll der Pakt unbefristet gelten.

Schwarze und rote Länder-Vertreter protestieren massiv dagegen, ebenso die Gemeinden. Doch im Finanzministerium bleibt man gelassen. „Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Jetzt wird verhandelt“, sagt der Sprecher von Ministerin Fekter zum KURIER.

Einnahmenpfad

Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP), der für die Länder mit Fekter verhandelt, legt einiges vor. Er verlangt eine zeitliche Gleichschaltung von Stabilitätspakt, Finanzausgleich, Krankenanstalten-Finanzierung und sonstigen Bund-Länder-Vereinbarungen. „Es wäre un­seriös, den Ausgabenpfad ernstlich zu fixieren, ohne den Einnahmenpfad zu kennen“, so Pühringer.

Der neue Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner ( ÖVP) lehnt einseitige Sanktionen gegen die Länder „scharf ab“. Die Länder seien „keine Filialen des Bundes“
Salzburgs Finanzreferent David Brenner (SPÖ), der ebenfalls dem Verhandlungsteam der Länder angehört, hat grundsätzliche Bedenken: „Der Vorschlag ist in einigen Punkten überschießend und geht in seiner Tragweite weit über die EU-Vorgaben hinaus.“ Besonders empört ist der Kärntner FPK-Landeshauptmann Gerhard Dörfler. Anstatt „Finanznebelaktionen“ zulasten von Ländern und Gemeinden zu schnüren, solle Fekter lieber in Brüssel an einem Finanzrettungspaket mitarbeiten, so Dörfler. Fekter habe ein „Schummelpaket“ auf den Tisch gelegt.

Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer kritisiert, dass die Gemeindefinanzen künftig automatisch in das Defizit des jeweiligen Landes eingerechnet werden sollen. Er befürchtet, dass dies einige Länder motivieren könnte, Lasten aus ihren Budgets in die Gemeindehaushalte zu verschieben. Wann verhandelt wird, ist noch nicht klar. Die Zeit drängt jedenfalls. Denn die Regierung hat sich vorgenommen, den Stabilitätspakt bei einem Bund-/Länder-Gipfel Anfang Mai unter Dach und Fach zu bringen. Fekters Druckmittel: Nur wenn die Länder den Stabilitätspakt unterzeichnen, sollen sie an den Mehreinnahmen durch das Sparpaket beteiligt werden.

Entwurf Automatische Sanktionen für Defizitsünder

Der Entwurf des Finanzministeriums für eine 15a-Vereinbarung über den Stabilitätspakt sieht eine massive Verschärfung der Budgetregeln für Bund, Länder und Gemeinden vor. Ziel ist die verbindliche Festlegung der vereinbarten Sparziele. Der Pakt soll unbefristet gelten.

Sparpaket Die Regierung peilt für das Jahr 2016 ein Defizit nahe null an, Länder und Gemeinden haben ihre Beteiligung am Sparkurs grundsätzlich zugesagt.

Schuldenbremse Nach 2016 soll die auf EU-Ebene vereinbarte „Schuldenbremse“ greifen. Kernpunkt ist, dass das „strukturelle Defizit“ von Bund, Ländern und Gemeinden 0,45 Prozent des BIP nicht übersteigen darf. Der Bund darf mehr Schulden machen als die Länder.

Ausgabenbremse Neu ist der Plan des Finanzministeriums, auch eine „Ausgabenbremse“ für Bund, Länder und Gemeinden festzuschreiben. Demnach sollen die Staatsausgaben nicht schneller wachsen dürfen als das mittelfristige Wirtschaftswachstum.

Sanktionen Derzeit sind Strafzahlungen gegen Defizitsünder nur möglich, wenn ein „Schlichtungsgremium“ unter Beteiligung der Länder das einvernehmlich beschließt. Trotz vieler Verstöße wurden bisher noch keine Sanktionen verhängt. Künftig sollen Sanktionen automatisch fällig werden, wenn das Schlichtungsgremium das nicht durch einen einhelligen Beschluss verhindert. Die Höhe der Strafzahlung wird mit 15 Prozent der Überschreitung festgelegt.

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