Strauss-Kahn: Verfahren eingestellt

Der Ex-IWF-Chef ist frei. Ein New Yorker Richter hat die Klage wegen versuchter Vergewaltigungfallen gelassen.

Die Anklage gegen Dominique Strauss-Kahn ist vom Tisch. Richter Michael Obus folgte am Dienstag, wie erwartet dem Antrag der Staatsanwaltschaft, das Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung einzustellen. Grund für die Entscheidung war nicht die bewiesene Schuldlosigkeit des ehemaligen IWF-Chefs, sondern vielmehr die mangelnde Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin.

Dominique Strauss-Kahn und seine Frau Anne Sinclair trafen knapp eine halbe Stun-de vor dem Beginn der Anhörung in Begleitung der Anwälte beim Gericht ein.
Demonstranten protestierten gegen das Ende des Verfahrens.

"Keine andere Wahl"

Das Zimmermädchen Nafissatou Diallo, 32, aus Guinea wirft dem 62-jährigen Strauss-Kahn vor, sie in einer Suite des New Yorker Sofitel Hotels zum Oralsex gezwungen zu haben. Die Frau habe durch zahlreiche Lügen ihre Glaubwürdigkeit verloren, argumentiere die Staatsanwaltschaft nun: "Wir geben diese Empfehlung nicht leichtfertig ab", heißt es in dem Schreiben der Anklage. Aber es gebe keine andere Wahl. Man sehe sich nicht in der Lage, das Verfahren fortzusetzen - "(. . .) aufgrund der Art und Zahl der Lügen der Klägerin können wir ihrer Version der Geschehnisse nicht mehr vollständig Glauben schenken, was auch immer in Wahrheit bei der Begegnung zwischen der Klägerin und dem Angeklagten vorgefallen ist." Und: "Im Ergebnis hat die Klägerin beharrlich, und manchmal unerklärlicherweise, die Unwahrheit gesagt, als sie sowohl wichtige, als auch weniger wichtige Angelegenheiten beschrieb." "Wenn wir ihr nicht zweifelsfrei glauben, dann können wir das nicht von einer Jury erwarten."

Strauss-Kahn verließ das Gericht sichtlich erleichtert. Er sagte, er habe "einen Albtraum" durchlebt. Die Auflagen gegen ihn wurden aufgehoben und eine Berufung Diallos, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen anderen Staatsanwalt führen sollte, umgehend abgelehnt.

Nachspiel

Ein Zivilprozess steht jedenfalls noch an. Diallo verlangt Schadenersatz, Strauss-Kahn könnte auch in Abwesenheit zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Im Unterschied zum Strafprozess müsste der Zweifel an seiner Schuld für eine Verurteilung nicht vollständig ausgeräumt sein.
Strauss-Kahns Anwälte sehen der Zivilklage allerdings gelassen entgegen. Ihr Mandat habe "keinerlei Absicht" zu zahlen. Die Klage werde wie das Strafverfahren "in sich zusammenfallen".

In Frankreich wartet eine zweite Anklage wegen angeblicher sexueller Gewalt auf Strauss-Kahn. Die Autorin Tristane Banon wirft ihm vor, sie 2003 sexuell attackiert zu haben. Doch laut Experten könnte auch dieses Verfahren wegen fehlender Beweise eingestellt werden.

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