„Sorgfältiger“ Antrag auf neues NPD-Verbot

„Sorgfältiger“ Antrag auf neues NPD-Verbot
Nach zehn Neonazi-Morden wollen Bund und Länder die rechtsextreme Partei verbieten, müssen aber noch Vorarbeit leisten.

Sorgfalt vor Schnelligkeit“ müsse das Motto der Vorbereitungen für den neuen Anlauf des deutschen Staates sein, die NPD zu verbieten. Das sagte der Vorsitzende der Konferenz der Länder-Innenminister, der hessische Ressortchef Boris Rhein (CDU), zum Abschluss von deren Tagung in Wiesbaden. Der nötige Antrag beim Verfassungsgericht müsse „das Signal enthalten, alles zu tun, um nicht zu scheitern, denn sonst wäre das ein Ritterschlag für die Nazis“.

Damit ist die Absicht von Bund und Ländern, das Verbot anzustreben, prinzipiell klar. Die SPD-geführten Bundesländer drängen, das sofort tun, die CDU-geführten Bundesländer und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wollen hingegen ein zweites Scheitern vermeiden: 2003 hatte das Verfassungsgericht den Antrag von Bundesregierung, Bundestag und Ländern wegen zu geringer Abgrenzung der V-Leute des Verfassungsschutzes zur NPD-Führung abgewiesen.

Auch reichen die Erkenntnisse über die Verbindungen der NPD zur im November aufgeflogenen Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ offenbar nicht aus. Für ein Verbot müssten sie „der NPD als Ganzes und nicht nur Einzelnen nachweisbar sein“, betonte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann für seine CDU-Kollegen. Friedrich sagte, das Verbotsverfahren habe „viel höhere Chancen, wenn bewiesen werden kann, dass die NSU der Terror-Arm der NPD war“.

Erkenntnisse verknüpfen

Um das zu erleichtern und künftige Verbrechen von Neonazis zu verhindern, einigten sich die Innenminister auf die Schaffung einer Verbunddatei, in die alle Erkenntnisse der rund 70 für Sicherheit zuständigen Behörden einfließen sollen. Aber auch dabei gibt es parteipolitischen Zwist: Die SPD-Länder und die FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zögern, auch „gewaltbereite“ und nicht nur „gewalttätige“ Rechtsradikale darin aufzunehmen. Uwe Schünemann warnte, dass dann die Rädelsführer nicht erfasst würden, denn die hielten sich mit Gewalttaten zurück.

Ebenso umstritten ist die zeitliche Ausdehnung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung, die Friedrich und die CDU-Minister fordern: Das Misstrauen von FDP und Linken gegenüber dem Staat sei offenbar noch immer größer als gegen potenzielle Verbrecher. Inzwischen zeigen die Ermittlungen, dass das „NSU“-Mördertrio wohl auch in Bayern über ein Unterstützernetz verfügte.

 

NPD: Klein, rechtsextrem, rassistisch und national

Der deutsche Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) stuft die NPD seit jeher als rechtsradikal ein und beobachtet sie intensiv, vor allem mit V-Männern, also Szene-Aktivisten, die die Seite gewechselt haben. Weil diese V-Leute in den Führungsgremien entscheidend mitreden, wies das Verfassungsgericht 2003 den Verbotsantrag aus Berlin zurück. Auch mit folgendem Hintergedanken: Damit habe man wenigsten gesichertes Wissen über die NPD, in der Illegalität würde das verloren gehen.

Denn dass die NPD verfassungs- und damit staatsfeindlich ist, daran hatte auch das Gericht keine Zweifel. Die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ lehnt sich bewusst an die Ideologie der NSDAP an und entwickelt sie für heutige Zeiten weiter.

Obwohl sie in Deutschland nur wenige Tausend Mitglieder und total uncharismatische Führungsfiguren hat, ist sie vor allem in Ostdeutschland nach Jahrzehnten des Niedergangs überraschend erfolgreich. In Sachsen sitzt sie mit zuletzt 5,6 Prozent zum zweiten Mal hintereinander im Landtag und in Mecklenburg-Vorpommern mit zuletzt 6,0 Prozent wieder. Im Alltag versucht sich die NPD durch lokale Beratungsnetze für sozial Schwache und durch Hetze auf Ausländer beliebt zu machen. Ihre Symbiose mit vielen gewalttätigen rechtsradikalen Gruppen ist bekannt.

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