Sexualstraftäter-Datei hat Lücken

Kinderheim im Schloss Wilhelminenberg
Die Jugendämter haben keinen Zugriff auf die Sexualstraftäter-Datei. Verurteilte Erzieher könnten in Heimen immer wieder einen Job finden.

Die jüngsten Missbrauchsvorwürfe im Kinderheim in Pitten, NÖ, haben die Diskussion um den Zugriff auf die Sexualstraftäter-Datei wieder aufflammen lassen. Prinzipiell ist es der Jugendwohlfahrt der Bundesländer seit der Novellierung des Strafregistergesetzes im Jahr 2009 möglich, bei Anstellung neuer Mitarbeiter (etwa Betreuer in Jugendheimen), von der Polizei einen Strafregisterauszug anzufordern. Damit soll verhindert werden, dass Sexualstraftäter Jobs in Betreuungseinrichtungen bekommen.

Der Haken an der Sache – es gibt keine bundesweite Regelung. Jedes Bundesland müsste das eigene Jugendwohlfahrtsgesetz ändern. Bislang ist das laut Familienministerium nur in Oberösterreich der Fall gewesen. Vorarlberg hat einen Beschluss vorbereitet. Wien denkt eine Änderung des Gesetzes an bis zum Sommer an. Auch der Bund ist diesbezüglich aktiv. Eine Novellierung des Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetzes soll noch heuer über die Bühne gehen. Dort soll der Zugriff auf das Strafregister bundesweit geregelt werden.

Keine Ergebnisse vor 2009

Eine zweite Gesetzeslücke betrifft die Sexualstraftäter-Datei selbst. Laut Polizei Wien sind dort nur Informationen über Delikte abrufbar, die nach dem Gesetzesbeschluss von 2009 erfolgt sind. Ältere Verurteilungen scheinen nicht auf.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Hintergrund

  • Hintergrund

Kommentare