Schweigegeld für Missbrauchsopfer?

Schweigegeld für Missbrauchsopfer?
Ein weiterer ehemaliger SPÖ-Politiker wird des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Er spricht von Erpressung.

Ein sympathischer älterer Herr sitzt in einem Kaffeehaus in Wien. Langsam trinkt er seinen Früchtetee, ehe er zugibt, Anfang der 1970er-Jahre sexuellen Kontakt zu einem damals 18-jährigen Burschen gehabt zu haben. Der Herr, Ende 70, ist ehemaliger Gewerkschaftsfunktionär und saß mehr als zehn Jahre lang für die SPÖ im Wiener Gemeinderat.

Nach dem Fall eines mittlerweile verstorbenen SP-Gemeinderates – der KURIER berichtete in der Montag-Ausgabe – ist dies die zweite schwere Anschuldigung wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen ehemaligen Gewerkschafter und Politiker.

Gesellenheim

Schweigegeld für Missbrauchsopfer?

Aufgebracht hat die neue Causa ein ehemaliger Zögling. Dieser gibt an, Ende der 1960er-, Anfang der 1970er-Jahre in einem Wiener Gesellenheim von diesem ehemaligen Gemeinderat, damals Jugendbetreuer der Gewerkschaft, mehrmals sexuell missbraucht worden zu sein. Das mutmaßliche Opfer war damals 18 Jahre alt. „Er hat mich unter dem Vorwand, dass ich etwas reparieren soll, in seine Wohnung gelockt“, sagt der Ex-Zögling. Dort sei es zu sexuellen Handlungen gekommen.

Im Jahr 2010 trat der Ex-Zögling mit dem Ex-Politiker – beide wollen anonym bleiben – in Kontakt. Der KURIER konnte Einsicht in den Schriftverkehr der beiden nehmen (siehe Faksimile) . „Keine Angst, ich mache nach 40 Jahren kein Theater um unentschuldbares (sic!)“, schrieb der Alt-Politiker. Mehrmals haben sich die beiden danach zu Gesprächen getroffen.

Im April 2010 überwies der Politiker in Ruhestand dem mittlerweile 58-jährigen Ex-Zögling schließlich 6000 Euro. „ Schweigegeld“, sagt der Ex-Zögling. „Ich wurde von ihm erpresst“, erklärt hingegen der Funktionär im KURIER-Interview. „Ich habe mit diesem Mann nie sexuellen Kontakt gehabt.“ Nachsatz: „Aber zu einem anderen.“

Jugend-Camp

Zwei Mal habe er zu einem anderen, damals ebenfalls 18-jährigen Zögling, den er von seiner Tätigkeit in dem Gesellenheim kannte, sexuelle Kontakte gehabt. „Das war beide Male auf einem Wochenend-Camp der Jungen Generation“, sagt der ehemalige Politiker, der damals Mitte 30 war. „Wir haben uns gegenseitig abgegriffen.“ Abgegriffen? „Sexuell befriedigt halt. Da haben die Jungen aus den Heimen ja so ihre Erfahrungen damit gehabt.“ Zum damaligen Zeitpunkt waren die sexuellen Handlungen laut Expertenmeinung strafbar.

Die Vorfälle seien in einem Zelt passiert – und freiwillig. „Einmal ist auch mein zehnjähriger Sohn im Zelt gewesen.“ Der habe allerdings geschlafen. Warum er sexuellen Kontakt zu dem jungen Mann gesucht habe? „Fragen Sie mich etwas anderes.“

Körperlichen Kontakt zu dem Mann, dem er das Geld überwiesen hat, streitet der ehemalige Gemeinderat jedoch ab. Er bleibt dabei, er sei 2010 von ihm erpresst worden. Warum er nicht zur Polizei gegangen ist? „Ich habe gezahlt. Der wollte Geld, er hat eines gekriegt – und aus.“ Auf die Frage, wie der Bezahlte von den sexuellen Übergriffen wissen konnte, wo die doch in einem Zelt, also quasi unter vier Augen, stattgefunden hatten, meint der Alt-Politiker: „Vielleicht wurde einmal darüber geredet.“

Der Ex-Zögling bleibt aber bei seiner Version. „Ich sage auch unter Eid aus, dass er mich missbraucht hat.“ Von anderen Sexualkontakten des Ex-Politikers habe er nichts gewusst. Er habe auch nie Geld gefordert. Die 6000 Euro seien ihm ohne Aufforderung angeboten worden.

Der Alt-Politiker bestätigt zwar, für die Zuweisung von Wohnungen an die Heim-Zöglinge zuständig gewesen zu sein, ein Autoritätsverhältnis zu den Burschen, das er ausgenützt haben könnte, bestreitet er aber: „Ich war nur ein kleiner Funktionär.“

Verbrechen: „Unzucht wider die Natur“

Altes Strafgesetzbuch Die Straftat, um die es sich in diesem Fall (sexuelle Handlungen mit einem 18-Jährigen, die der Mann zugibt) gehandelt haben könnte, ist laut damals gültiger Rechtslage das „Verbrechen der Unzucht wider die Natur.“ „Darunter war zum damaligen Zeitpunkt sowohl die Unzucht mit Tieren, als auch die Unzucht mit Personen desselben Geschlechts zu verstehen“, erklärt Susanne Reindl-Krauskopf, Professorin für Strafrecht an der Universität Wien. Das Strafmaß für ein solches Verbrechen betrug – sofern keine Gewalt angewendet wurde – ein bis fünf Jahre „Schwerer Kerker“. Im Falle von Gewaltanwendung wurde die Strafdrohung auf 5 bis 10 Jahre erhöht.

Verjährung Wie alt die beiden Beteiligten zum Zeitpunkt der „Unzucht“ waren, spielte dabei keine Rolle. Reindl-Krauskopf geht davon aus, dass ein mögliches Verbrechen dieser Art heute bereits verjährt wäre. „Das muss allerdings im Detail geprüft werden.“

 

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