Scheuch: Banges Warten auf das zweite Urteil

Die Blauen stehen demonstrativ hinter Uwe Scheuch. Und hoffen, dass der Richterspruch revidiert wird. Die Gegner hoffen, dass er hält.

Trotzig - und solidarisch mit Parteichef Uwe Scheuch, so präsentierten sich am Mittwoch die Kärntner Freiheitlichen. Nachdem Scheuch in der "Part-of-the-Game"-Affäre wegen Geschenkannahme zu einer - noch nicht rechtskräftigen - Haftstrafe verurteilt worden war, bemühte sich die FPK, die Reihen zu schließen. Sie lud am Abend in Pörtschach zur "Infoveranstaltung zum Fehlurteil gegen unseren Landesparteichef".

Bereits am Vormittag hatte die Parteispitze via SMS die Linie vorgegeben: "Gemeinsam stark. Uwe, wir stehen geschlossen hinter dir!" Die FPÖ macht Scheuch weiter die Mauer. Parteichef Strache ist die Angelegenheit dennoch unangenehm - er wollte am Mittwoch trotz mehrmaliger Anfrage des KURIER dazu nicht Stellung nehmen. Alle warten gespannt auf das Urteil der zweiten Instanz: Scheuchs Gegner hoffen, dass der Erst-Spruch des Landesgerichts Klagenfurt bestätigt wird; die Blauen naturgemäß das Gegenteil. Ob Scheuch tatsächlich für ein halbes Jahr ins Gefängnis muss, wird voraussichtlich zur Jahreswende feststehen. Bis September wird die schriftliche Ausfertigung des Urteils vorliegen. Dann hat Scheuch-Anwalt Dieter Böhmdorfer vier Wochen Zeit, zu berufen. Der Akt kommt zum Oberlandesgericht Graz (OLG), wo ein aus drei Richtern bestehender Senat erneut entscheidet. Wer die Richter sind, ist offen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wird gegen die Strafhöhe keine Berufung einlegen.

Auswirkungen

Sollte das OLG das Urteil gegen Scheuch bestätigen oder die Strafe nur geringfügig reduzieren, wäre Scheuchs politische Karriere vorerst jedenfalls zu Ende. Übersteigt die Strafe ein Jahr, muss Scheuch den Sessel als Landes-Vize räumen. Und er könnte vorerst nicht für ein politisches Amt kandidieren. "Die Nationalratswahlordnung sieht vor, dass er ab Rechtskraft des Urteils das aktive und passive Wahlrecht verliert", erklärt der Verfassungsexperte Theo Öhlinger. Nachdem Scheuch seine Strafe verbüßt hat, wäre er im Bund und in Kärnten weitere sechs Monate von Wahlen ausgeschlossen - als Wähler und als Kandidat.

Die Hoffnung, dass das gegen Scheuch gefasste Urteil gemildert oder gar aufgehoben wird, schätzen Experten als eher gering ein. Dafür spricht zunächst der Ruf von Christian Liebhauser-Karl. Der Kärntner Richter hat sich einen Namen als sorgfältiger Jurist gemacht, bisher wurde noch kein Einziges seiner Urteile von der nächsten Instanz umgedreht, sprich: etwa eine Verurteilung in einen Freispruch verwandelt.

Weitaus schwerer wiegt, dass die Beweislast gegen den FPK-Politiker Scheuch erdrückend ist. Auf einem Tonband-Mitschnitt hat der Kärntner von potenziellen Investoren unmissverständlich Geld für das BZÖ gefordert, um politischen Einfluss in der Landesregierung geltend zu machen. Die Echtheit des Tonbands ist erwiesen, deshalb heißt der gewichtigste Belastungszeuge von Uwe Scheuch damit Uwe Scheuch.

"Kein Anlass für Ermittlungen"

Dörflers Aussage vor Gericht, wonach er sich auch im Bund für die Einbürgerung russischer Investoren eingesetzt habe, ist für die Korruptionsstaatsanwaltschaft kein Anlass für Ermittlungen. Wie berichtet, hatte Kärntens ÖVP eine Untersuchung verlangt. Laut Korruptionsstaatsanwaltschaft reicht Dörflers Aussage nicht aus, um Ermittlungen einzuleiten. Anders als im Fall Scheuch gebe es bei Dörfler keinen Anhaltspunkt dafür, dass er "für sich oder einen anderen einen Vorteil gefordert" habe.

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