Saudi-Arabien: Wahlrecht für Frauen

Der saudische König kündigte überraschend an, Frauen das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen - ein überfälliger Meilenstein.

Saudische Frauen sollen künftig wählen dürfen und gewählt werden können. Aus westlicher Sicht längst "Normalität", sorgt die Ankündigung von König Abdullah von Saudi Arabien für Verwunderung im In- und Ausland. Zwar gibt es in der Monarchie lediglich Kommunalwahlen als Möglichkeit der Mitbestimmung, doch in einem Land wo Frauen nicht einmal Autofahren dürfen, wirkt die Entscheidung des Königs wie ein längst überfälliger Meilenstein.

Nach der Ankündigung des Königs werden Frauen innerhalb der äußerst beschränkten Möglichkeiten der Mitbestimmung, die die staatliche Ordnung bietet, den Männern weitgehend gleichgestellt sein. Frauen werden künftig in den Shura-Rat berufen und in Gemeinderäte gewählt werden können. Sie werden auch bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben dürfen.

Der König begründete seine Entscheidung nicht genauer, erklärte aber dass Frauen in der Geschichte des Islam immer eine wichtige Rollen gespielt hätten.

Unumschränkte Monarchie

In Saudi-Arabien gilt eine besonders strenge Auslegung des islamischen Rechts, das Frauen auch in verschiedenen Lebensbereichen massiv einschränkt und benachteiligt. Das Königshaus regiert nach wie vor als unumschränkte Monarchie ohne Verfassung und ohne politische Parteien.

Der Staat wurde 1932 von der Familie Saud - nach der Vertreibung der Haschemiten-Dynastie aus Mekka und der Vereinigung von Nedschd und Hedschas - gegründet. Der König ist gleichzeitig höchste geistliche Autorität. Alle leitenden Funktionen im Regierungsapparat sind mit Angehörigen der Königsfamilie besetzt.

Die jüngste Ankündigung wurde von dem als Parlamentsersatz fungierenden Beratenden Rat ("Majlis al-Shura") in Riad verkündet. Das Konsultativorgan hat 120 Mitglieder. Diese können Fragen an die Minister stellen und Verordnungen der Regierung beeinspruchen, die dann vom König nochmals geprüft werden. Die letzte Entscheidung liegt beim Monarchen, der selbst den Vorsitz im Ministerrat führt.

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