Richter wegen Kinderpornos verurteilt

Richter wegen Kinderpornos verurteilt
Ein halbes Jahr lang hat ein Salzburger Strafrichter regelmäßig einschlägige Fotos und Filme konsumiert. Jetzt stand er vor Gericht.

Krankenstand" steht auf dem kleinen Zettel, der mit Tixo notdürftig auf das Namensschild neben der Tür geklebt wurde. Dabei dürfte das Zimmer im Landesgericht Salzburg ohnehin bald einen neuen Benutzer bekommen. Denn dass der Straf-und Jugendrichter in Büro und Amt zurückkehrt, das hält auch nach dem Prozess am Donnerstag kaum jemand für wahrscheinlich.

Mitte August waren im Zuge einer Razzia auf dem Privat-PC des 47-jährigen Richters kinderpornografische Fotos und Filme gefunden worden. Seit Februar 2011 soll sich der ledige Mann immer wieder Kinderpornos im Internet angeschaut und heruntergeladen haben. Die IP-Adresse seines Rechners führte die Ermittler auf seine Spur. Der bisher unbescholtene Mann zeigte sich bei der Einvernahme durch die Polizei geständig - und wurde nach 15 Dienstjahren sofort suspendiert.

Handzahm

Richter wegen Kinderpornos verurteilt

Das Medieninteresse beim Prozess in Steyr war groß, auch wenn die Öffentlichkeit
vom Verfahren ausgeschlossen wurde. Verhandelt wurde in Oberösterreich, weil sich die Salzburger Richterschaft für befangen erklärte.

"Für Juristen gelten höhere Maßstäbe an Moral und Lebensart, allerdings soll auch keine unbotmäßige Strafe verhängt werden", gab sich Staatsanwalt Guido Mairunteregg in seinem Plädoyer zahm. "Vor Gericht steht heute der Mensch, nicht der Richter." Der Angeklagte selbst - er galt in Gerichtskreisen als etwas chaotisch, aber korrekt - blieb wortkarg: "Ich beantrage ein mildes Urteil und möchte anfügen, dass ich die Tat zutiefst bereue." Richter Wolf-Dieter Graf sprach seinen Amtskollegen schließlich schuldig: Der Salzburger erhielt fünf Monate bedingt - und muss eine Geldstrafe in der Höhe von 2250 Euro zahlen. Möglich wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren gewesen.

Der 47-Jährige bekam die Auflage, seine bereits begonnene Psychotherapie fortzusetzen. Paradox mutet ein zweiter entlastender Umstand an: Der Richter sprach von einer psychologischen Ausnahmesituation beim Angeklagten. "Er hat seit Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt, bei ihm wurde ein Burn-out-Syndrom diagnostiziert."

Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Hätte die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr überschritten, hätte der Richter sein Amt verloren. Auch wenn das jetzt nicht der Fall ist, dürfte der Beamte in Zukunft nicht mehr als Strafrichter arbeiten. Ihm droht nicht nur ein Disziplinarverfahren: Als moralische Instanz, die über Schuld anderer urteilt, hat er wohl irreparablen Schaden genommen.

Wer kontrolliert eigentlich die Richter?

Im Fünf-Jahres- Rhythmus nimmt die von einem Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts geleitete Revisionsgruppe jedes Gericht seines Sprengels unter die Lupe. Die Revisoren setzen sich in Verhandlungen, wählen exemplarisch Akten zum genaueren Studium aus und führen mit den Richtern auch persönliche Gespräche über die Arbeitsbelastung.

"Wenn ein Kollege etwa mit der Art von Fällen Schwierigkeiten hat, bekommt sein Umfeld das schon mit. Und der Präsident ist auch näher dran", sagt der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Christian Gneist. Seit 1. Februar 1999 kümmert sich hier eine aus sieben Richtern zusammengesetzte Spezialabteilung um Sexualdelikte. Diese wurden in Seminaren auf ihre heikle und besonders belastende Aufgabe vorbereitet.

Selten kommen Richter in Österreich selbst mit dem Gesetz in Konflikt. 1982 erschoss ein frühpensionierter Richter einen Anwalt und wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. 1992 wurde ein Gerichtspräsident wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. 1996 entzog man einem Richter wegen rassistischer Aussagen den Vorsitz eines laufenden Prozesses.

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