Regierung will Sturm auf Ambulanzen eindämmen

Regierung will Sturm auf Ambulanzen eindämmen
Länder und Kassen wollen Spitals- und Arztpraxen-Versorgung künftig gemeinsam planen und finanzieren.

Er kommt mit 20 Jahren Verspätung, aber jetzt ist er da – der erste große Durchbruch bei der Gesundheitsreform. Jene hochkarätig besetzte Sechser-Gruppe, die die Gesundheitsreform verhandelt, hat eine Grundsatzeinigung geschafft: Die Gesundheitsversorgung – Spitäler und Arztpraxen – sollen von den Ländern und den Krankenkassen gemeinsam geplant und finanziert werden. Die Finanzierung soll auf Landesebene über gemeinsame Töpfe von Krankenkassen und Ländern erfolgen.

Dies bestätigen zwei Mitglieder der Reformgruppe dem KURIER: Wiens Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely, die gemeinsam mit Oberösterreichs Josef Pühringer für die Länder verhandelt; und die Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse, Ingrid Reischl, die gemeinsam mit Hansjörg Schelling die Sozialversicherung in der Reformgruppe vertritt (Vertreter des Bundes: Gesundheitsminister Alois Stöger und Finanzministerin Maria Fekter). Wehsely: „Es gibt einen Konsens zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung, dass es ein Zielsteuerungssystem für das gesamte Gesundheitswesen geben muss.“ Reischl: „Der Grundsatz steht fest. Nun erarbeiten wir ein gemeinsames Steuerungsmodell.“

Beide Frauen räumen ein, dass es im Detail noch harte Verhandlungen geben wird, aber beide sind überzeugt, dass das Vorhaben nicht mehr platzt: „Der politische Wille ist da.“ Und das ist ein Meilenstein. Bisher schoben Kassen und Länder einander die Kosten zu und hüteten eifersüchtig ihre Schrebergärten.

Nun sollen die Kassen bei den Spitälern und die Länder beim niedergelassenen Bereich mitreden. Bezahlt wird gemeinsam aus einem Landestopf. Die genauen Zahlungsmodalitäten sind noch ebenso umstritten wie die Rolle des Bundes. Laut Reischl wehren sich einzelne Länder dagegen, dass der Bund bei der Spitalsplanung mitredet. Dies wäre aber notwendig, um zu verhindern, dass innerhalb weniger Kilometer zwei Spitäler gebaut werden.

Patienten-Vorteile

Das neue Modell soll Vorteile für die Patienten bringen. Die stundenlange Warterei in Spitalsambulanzen außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte soll ein Ende haben. Ziel ist eine weitgehende Rund-um-die-Uhr-Versorgung im niedergelassenen Bereich, etwa durch Gruppenpraxen, sodass nur mehr jene Patienten ins Spital kommen, die tatsächlich ein Spital nötig haben.

Am Beispiel eines Pilotprojekts, das Wehsely und Reischl am Mittwoch für Wien ankündigten, ist ein weiterer Vorteil ersichtlich: Die Stadt Wien und die WGKK bauen gemeinsam eine Datenbank auf, in der alle Kinder- und Jugendtherapeuten erfasst sind. So wird ersichtlich, welcher Therapeut noch freie Kapazitäten hat, und die Eltern können gezielt an einen Therapeuten vermittelt werden. Wehsely: „In Wien ist das möglich, weil Frau Reischl und ich uns gut verstehen. Aber das kann’s ja nicht sein. Die Zusammenarbeit muss auch funktionieren, wenn wir beide nicht mehr auf unseren Posten sind.“ Angestrebt wird daher eine rechtlich verbindliche Kooperation in Form von 15a-Verträgen der Bundesländer mit dem Bund.

Schließlich soll ja die gemeinsame Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens Sparen helfen. Wehsely: „Ohne verpflichtende Kooperation von Ländern und Kassen ist eine Dämpfung der Kostensteigerung nicht zu erreichen.“

Sparziel utopisch

Die Absicht des Bundes, im Rahmen des geplanten Sparpakets die Kostensteigerung im Gesundheitsbereich von derzeit 4,5 Prozent im Jahr auf 3,7 Prozent zu drücken, hält sie erst in etwa zehn Jahren für erreichbar. Wehsely: „Von heute auf morgen ist das utopisch. Es gibt ja gültige Verträge mit Ärzten. Es sind neue Gruppenpraxen aufzubauen und andere Strukturänderungen vorzunehmen. Wie soll das von einem Jahr aufs andere möglich sein?“ Wehsely schlägt vor, einen Kostendämpfungspfad zu erstellen. An dessen Ende sollen dann aber auch nicht starr die 3,7 Prozent stehen, sondern eine Kostensteigerung, die „über den Konjunkturzyklus hinweg dem BIP-Wachstum entspricht“. Ihr Argument: In Zeiten niedrigen BIP-Wachstums steigt der Abgang wegen sinkender Beiträge (mehr Arbeitslose), in Zeiten hohen Wachstums steigen auch die Beiträge.

Dem Bund kommen in dem neuen Modell folgende Aufgaben zu: Mittelzuteilung an die Länder, die ja über kein eigenes Steuergeld verfügen; Festlegen bundeseinheitlicher Gesundheitsziele; Kontrolle der Zielerreichung mithilfe von einheitlichen Qualitätsparametern.

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