Regierung will mehr Hürden vor Volksabstimmung

Regierung will mehr Hürden vor Volksabstimmung
Ein Volksbegehren soll nun doch nicht ab 650.000 Stimmen automatisch zu einer bindenden Volksabstimmung führen.

Die Regierung hat in Sachen direkte Demokratie einen geordneten Rückzug begonnen. Die ursprüngliche Idee, nach einem erfolgreichen Volksbegehren automatisch eine bindende Volksabstimmung durchführen zu lassen, ist ad acta gelegt worden. Der Automatismus fällt, ohne Einbindung des Parlaments kann auch keine Volksabstimmung durchgeführt werden, heißt es jetzt.

Grund ist die Sorge, dass Volksabstimmungen durch populistische Themen (Ausländer, Sozialgesetzgebung) missbraucht werden.
Nun will die ÖVP mögliche Befragungsthemen zuerst vom Höchstgericht prüfen lassen. ÖVP-Grande Andreas Khol glaubt, dass man "das Instrument sinnvoll gestalten kann", um Missbrauch zu verhindern, "weil wir eine Vorprüfung durch den Verfassungsgerichtshof einführen werden". Damit würden "hinreichend Schranken" eingeführt, was gefragt werden kann, sagte er dem KURIER.

Bei der SPÖ wird derzeit ein mehrstufiges Modell bevorzugt: Zuerst sind ausreichend Unterschriften für eine Gesetzesinitiative nötig, damit sie im Parlament behandelt wird. Sie wird verfassungsrechtlich geprüft. Dann folgt ein Volksbegehren – und erst danach kann eine Volksabstimmung beschlossen werden. Das Parlament wäre in alle Schritte voll eingebunden.

Außerdem häufen sich die Einwände bei den Parteien, welche Rechtsmaterien sicher nicht Thema sein können: Internationale Verträge, Steuern, Grundrechte, Minderheitenrechte, Ausländergesetzgebung.

Testfall Wehrpflicht

SPÖ-Verteidigungsminister Norbert Darabos will bereits vor der Wahl das Volk über die Wehrpflicht abstimmen lassen. ÖVP-Vizekanzler Michael Spindelegger hat dagegen zwar keine grundsätzlichen Bedenken, will aber das neue Modell bereits praktisch austesten: Zuerst Volksbegehren, dann Volksabstimmung. "Wir werden sehen, ob 650.000 Österreicher das wollen."

SPÖ-Kanzler Werner Faymann konterte, eine Volksabstimmung zur Wehrpflicht könne auch ohne Volksbegehren durchgeführt werden.

Plebiszite: Was derzeit möglich ist

Volksbegehren
100.000 Bürger müssen es unterstützen, damit es im Parlament behandelt wird; meist werden Volksbegehren schubladiert. Bisher gab es 35, zuletzt jenes der Bildungsinitiative von Hannes Androsch.

Volksabstimmung
Zwingende Volksabstimmungen gibt es nur bei wesentlichen Verfassungsänderungen. Das Parlament muss aber zuvor grünes Licht für die Abstimmung geben. Das Ergebnis ist bindend. Bisher gab es zwei.

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