Rassismus in Welser In-Diskothek

Rassismus in Welser In-Diskothek
Dunkelhäutige durften nicht in Szene-Lokal. Gleichbehandlungskommission fordert "abschreckenden Schadenersatz".

Bei uns gilt gleiches Recht für alle - egal ob jemand gelb, weiß, braun oder schwarz ist. Wer ordentlich gekleidet kommt und nüchtern und friedlich ist, hat auch kein Problem, hereingelassen zu werden", behauptete der Chef des Welser Szene-Lokals "Fifty-Fifty", Klaus Reisinger, als heuer im Frühjahr Rassismusvorwürfe gegen sein Lokal bekannt geworden sind.

Rassismus in Welser In-Diskothek

Der Vorfall soll sich am 29. Jänner 2011 zugetragen haben. Eine größere Gruppe junger Leute wollte gemeinsam in die Welser Diskothek tanzen gehen. Unter den fröhlichen Nachtschwärmern befanden sich auch drei dunkelhäutige Männer - ausgerechnet diesem Trio verweigerten die Türsteher jedoch den Zutritt. Als Begründung soll der Cheftürsteher erklärt haben, dass es für Schwarze generell keinen Einlass gebe, das sei eine Weisung des Geschäftsführers. Die jungen Leute verzichteten daraufhin geschlossen auf den Lokalbesuch.

Rassismus in Welser In-Diskothek

Zwei der Betroffenen wandten sich später Hilfe suchend an den Welser Anwalt Heinrich Oppitz. Dieser erklärte sich bereit, kostenlos für sie die Rechtsvertretung zu übernehmen. Oppitz erstattete eine Verwaltungsstrafanzeige und wandte sich an die Gleichbehandlungskommission. "Wir haben uns vorher vergeblich um Vergleichsgespräche bemüht, darauf ist man aber seitens der Betreiber nicht eingegangen."

Als besonders verwerflich empfindet der Anwalt die nachträgliche Behauptung der "Fifty-Fifty"-Führung, dass seine Mandanten zuvor schon einmal in dem Lokal gewesen seien und dort gerauft hätten. Oppitz: "Das ist eine Schutzbehauptung - alle drei waren zum ersten Mal dort, dafür gibt es Zeugen."

Glaubwürdig

Die Gleichbehandlungskommission leitete ein umfangreiches Verfahren ein. Zahlreiche Zeugen wurden befragt. Das Prüfungsergebnis liegt nun vor und fällt eindeutig aus. Die mit 13 Vertretern verschiedener Ministerien sowie namhafter Organisationen wie der Arbeiterkammer besetzte Kommission hält die Schilderungen der jungen Leute für glaubwürdig.

Der Senat sieht eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes aufgrund einer unmittelbaren Diskriminierung der Betroffenen Stephen A. und Maxwell A. wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Er schlägt den Disco-Betreibern vor, ihnen eine Schadenersatzleistung zukommen zu lassen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sei.

"Ich bin kein Rassist", beteuert Klaus Reisinger. Mehr will er dazu nicht mehr sagen. Sein Anwalt Wilhelm Deutschmann verweist darauf, dass den beiden der Einlass nicht aus ethnischen Gründen verwehrt wurde, sondern weil sie in eine Schlägerei gewesen seien und daher Hausverbot hatten.

Oppitz lässt das kalt: "Sollten die Disco-Chefs binnen 14 Tagen nicht zahlen, werden wir Klage einreichen."

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