Prozess: Wie beweist man Mutterliebe?

Prozess: Wie beweist man Mutterliebe?
Bei einer Bluttat kam ihr 17-jähriger Sohn ums Leben. Nun muss eine Kärntnerin beweisen, dass sie ihn geliebt hat.

Eine angedichtete Liebesgeschichte endete in einer Tragödie: „Ein großes Stück von mir ist herausgebrochen – irreparabel“, sagt Helga Kelz aus St. Veit/Glan leise. Im Oktober 2009 kam ihr 17-jähriger Sohn Ferdinand bei einem Verbrechen ums Leben. Der Täter, ein Polizist, richtete sich selbst. Nun muss sie vor Gericht beweisen, dass sie ihren Sohn geliebt hat.

Denn der 44-jährigen Therapeutin steht laut ihrem Anwalt Paul Wolf „Trauerschaden“ (25.000 Euro sind eingeklagt) zu. Doch der Verlassenschaftsverwalter des Täters wehrt sich gegen diesen Anspruch, somit kam es am Dienstag in Klagenfurt zum Prozess. Das Urteil stand zu Redaktionsschluss aus.

„Ich denke immer, das ist ein Film, aber ich finde den Ausschaltknopf nicht“, sagt Helga Kelz. Sie kann nicht glauben, dass Ferdinand, ihr Sohn, tot ist. Deshalb will sie auch gar nicht genau wissen, was sich damals, zehn Tage nach ihrer Scheidung im Oktober 2009, abgespielt hat.

Damals ist der 50-jährige Polizist, ein Freund der Familie, ausgerastet: Der Ex-Mann von Kelz, ein Landwirt, soll das angebliche Verhältnis des Beamten mit seiner gerade geschiedenen Frau der Gattin des Polizisten „verraten“ haben. Da tauchte der vermeintliche Liebhaber beim Landwirt auf, schoss durch die Tür. Der „Verräter“ sitzt seither im Rollstuhl. Ferdinand aber wurde tödlich getroffen.

Suizidgedanken

„Ich habe nur mit Alkohol und Medikamenten überlebt“, gibt Helga Kelz zu. „Ich hatte Selbstmordgedanken, wollte Ferdinand nur noch einmal sehen, kurz zu ihm rüberschauen.“

Sie hat das Leben herausgefordert: „Ich bin mit dem Auto gerast und mit geschlossenen Augen über die Straße gegangen. Es ist wie eine Spirale, aus der man nicht herauskommt.“ Sie hätte nicht mehr gelebt, nur noch funktioniert: „Ich liebe meine Arbeit, aber nach Dienstschluss war ich leer. Eiskalt, hart und starr bin ich geworden.“

Mit psychologischer Unterstützung und einem neuen Partner lernt die 44-Jährige mühsam, dass sie reden, lachen und weinen darf: „Und ich muss stark für meinen jüngeren Sohn sein.“ Der vermisst seinen Bruder sehr, hat ihm stets nachgeeifert.

Keine Chance

Vor dem Prozess hatte sie Angst, obwohl: „Ich brauche nicht beweisen, dass ich Ferdinand geliebt habe – ich weiß es.“ Und sie fühlt sich um eine Chance betrogen: „Wenn man Probleme oder eine Krankheit hat, kann man kämpfen. Diese Möglichkeit hatte ich nicht.“

Die Frau wünscht sich nur eines: „Ich möchte in Ruhe mein Leben leben – zumindest das, was davon noch übrig ist.“

Urteil: OGH zum Trauer-Schmerzengeld

Voraussetzungen Seit 2001 hat der Oberste Gerichtshof immer wieder festgestellt, dass Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen ein Trauer-Schmerzengeld bei Verlust von nahestehenden Personen zusteht, etwa nach Verkehrs-, Freizeit- oder Sportunfällen, aber auch nach Verbrechen. Voraussetzung dafür ist die Schuld bzw. Fahrlässigkeit des Täters.

Seltenheit „Es verwundert, wie selten diese Ansprüche in der Gerichts- und Versicherungs­praxis vorkommen“, sagt Rechtsanwalt Oliver Koch aus Wien.

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