Paintball: Nur Jäger dürfen Wild beunruhigen

Der OGH verurteilt das Gotcha-Spiel als Störung für die Tiere. Die Räuber- und Gendarmspieler müssen weichen.

Wer robbt an 20 bis 30 Wochenenden im Jahr freiwillig durch den Wald, bekleckert sich gegenseitig mit Farbe und versucht, die gegnerische Fahne zu erobern? Eine kleine Hilfe für die Auflösung: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache outete sich als Mitspieler, nachdem an Wehrsportübungen erinnernde Fotos im Kampfuniform von ihm aus seiner Jugend aufgetaucht waren.

Es sind Paintballer, die ihr Treiben selbst als moderne Version des Räuber- und Gendarmspiels bezeichnen, bei dem aus Druckluftwaffen mit Farbe gefüllte Gelatinekugeln abgefeuert werden. Der "Abgeschossene" wird damit markiert und fliegt aus dem Spiel.

Höchstgericht

Aber dürfen die das überhaupt? Soeben ist ein durch alle Instanzen geführtes Verfahren vom Obersten Gerichtshof (OGH) beendet worden, der das Spiel als Störung für die Tiere im Wald verurteilt.

Pikanterweise hat den Prozess der Eigentümer jenes Waldstückes im Ellinggraben in Kaltenleutgeben, NÖ, verloren, auf dem er selbst als Betreiber eines Paintball-Vereins das Spektakel veranstaltet. Doch der Mann hat den Wald als Jagdgebiet verpachtet. Die Pächter fühlen sich bei der Jagd gestört, weil das Wild aufgescheucht wird, und haben den Grundeigentümer mit Erfolg auf Unterlassung geklagt.

"In Österreich darf man sein eigenes Privatgrundstück nicht so nutzen, wie man will", sagt Tobias Anderka zum KURIER. Doch er müsse mit der Entscheidung leben und habe sich angepasst. Nun wird auf einem nebenan liegenden Grundstück - in einer Entfernung von 100 Metern Luftlinie, wie Anderkas Frau schätzt - gespielt. Schon für dieses Wochenende wird auf der Homepage des Vereins (www.tnt-paintball.at) zur nächsten
Veranstaltung eingeladen.

Ob die 100 Meter Luftlinie die Waldtiere beruhigen, ist eine andere Frage.
Die Jagdpächter hatten sich beschwert, dass die jährliche Abgabe der 25.000 bis 35.000 Schüsse aus den Gotcha-Waffen mit lautem Knall das Wild vertreibe. Ganz abgesehen von den unzähligen Geschossen, die im Wald liegen bleiben.

Unbeeindruckt

Anderka und seine Vereinskollegen hielten dagegen, dass man den Wald nicht entfremdet habe und das Schwarzwild sogar von echtem Maschinengewehrfeuer auf Truppenübungsplätzen unbeeindruckt bleibe. Außerdem hätten die Kläger keinen Anspruch, der ihren Jagdbetrieb gegenüber dem Spielbetrieb bevorzuge.

Für den OGH ist das Paintballspiel auf keinen Fall "ortsüblich". Die davon ausgehende Störung wird als erheblich eingestuft, weil Schwarz- und Rehwild "auf ein Beschießen mit Fluchtverhalten" reagiert. Die Verfolgung oder Beunruhigung des Wildes ist aber nur Jagdausübungsberechtigten gestattet.

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