ÖVP kontert Busek-Kritik

ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch hält die Aussagen Erhard Buseks im KURIER zum Fall Golowatow für "entbehrlich".

Die jüngste KURIER-Kritik des ehemaligen Vizekanzlers Erhard Busek an Österreich im Zusammenhang mit der Freilassung des von Litauen als mutmaßlicher Kriegsverbrecher gesuchten Ex-KGB-Offiziers Michail Golowatow wird von ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch scharf zurückgewiesen. "Für den ÖVP-General ist Buseks Wortmeldung entbehrlich", heißt es in einer ÖVP-Aussendung vom Montag. "Die zuständigen Behörden haben auf Basis der Fakten richtig gehandelt." Rauch betonte "drei Fakten": "Fakt 1: Die Einlieferung in eine Justizanstalt kann nur mit einem gültigen Haftbefehl oder bei hinreichendem Tatverdacht erfolgen. Fakt 2: Diese Kriterien waren bei Golowatow nicht gegeben, deshalb war eine Überstellung in die Justizanstalt rechtlich unzulässig. Und Fakt 3: Die österreichischen Behörden haben österreichisches Recht richtig angewandt."

Rückendeckung

Unterstützung erhielt Busek dagegen vom Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, in seiner Forderung nach einem Rücktritt von Justizministerin Beatrix Karl: "Wegen Fluchthilfe für einen mordverdächtigen KGB-Offizier und wegen unverschämten öffentlichen Lügens ist Karl als Justizministerin nicht mehr tragbar", sagte Pilz in einer Aussendung. Zu diesem Zweck würden die Grünen beim ersten Nationalratsplenum im Herbst einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen. Pilz forderte gleichzeitig, dass Werner Pleischl als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien abberufen werde.

Streitpunkt

Golowatow wurde von Litauen mit einem Europäischen Haftbefehl wegen seiner Rolle während der "Blutnacht von Vilnius" im Jänner 1991 gesucht. 14 Menschen starben, als die von Golowatow befehligte Sondereinheit "Alpha" des russischen Geheimdienstes KGB den Fernsehturm der litauischen Hauptstadt ins Visier nahm. Golowatow wurde am 14. Juli am Flughafen Wien-Schwechat festgenommen und 22 Stunden später wieder freigelassen. Die österreichische Justiz sah den Tatverdacht nicht ausreichend begründet für eine Auslieferung. Der Europäische Haftbefehl kam nicht zur Anwendung, weil sich die Golowatow zur Last gelegten Taten weit vor der Implementierung dieses EU-Rechtsinstituts ereignet haben sollen. Der Europäische Haftbefehl wurde im Jahr 2002 geschaffen.

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