Neuer Prozess um Hammerattacke

Neuer Prozess um Hammerattacke
In Innsbruck steht ein 48-jähriger Tiroler wegen versuchten Mordes an seiner Schwester erneut vor Gericht.

Am Innsbrucker Landesgericht musste sich am Dienstag erneut ein 48-jähriger Tiroler wegen versuchten Mordes an seiner Schwester verantworten. Der Mann soll im August 2010 mit einem Hammer und einer Säge auf die Frau losgegangen sein. Der Angeklagte wurde im September 2011 wegen versuchten Totschlags zu einer unbedingten Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Vom Vorwurf des versuchten Mordes wurde er von den Geschworenen freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob dieses Urteil jedoch auf.

   Der Richter erklärte damals in seiner Urteilsbegründung, dass die Tat des Tirolers nicht zuletzt auch als "Affekthandlung" zu werten gewesen sei. Psychiater Reinhard Haller hatte dem Beschuldigten eine zur Tatzeit "zwar eingeschränkte, aber keine aufgehobene Zurechnungsfähigkeit" bescheinigt. "Der Angeklagte war nicht völlig handlungsunfähig. Der Affekt war nicht so, dass er nicht anders hätte handeln können", führte Haller aus.

Etwaige Schuldausschließungsgründe würden nicht vorliegen. Es gebe aber "erhebliche Einschränkungsgründe" der Zurechnungsfähigkeit wie beispielsweise die mit rund 2,24 Promille starke Alkoholisierung des Beschuldigten sowie eine lang aufgestaute, zum Tatzeitpunkt letztlich freigewordene "erhebliche affektive Erregung" gegen seine Schwester, hatte der Psychiater argumentiert.

Ein Urteil wird für den Nachmittag erwartet.

 

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