Neue Details im Fall Grasser

Neue Details im Fall Grasser
Laut Einzahlungsbeleg hat ein Treuhänder das Geld der Schwiegermutter eingezahlt - nicht Grasser selbst. Ein Indiz, dass das Geld von woanders kam.

Bargeld und Bestechung. Wieder einmal tauchen diese garstigen Worte in Zusammenhang mit dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser auf. Der Falter zitiert in seiner aktuellen Ausgabe aus Justiz-Unterlagen in der Causa Grasser, die auch dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorliegen. Besonders interessant erscheinen folgende brisante Punkte:

Das Schwiegermutter-Geld

Grasser behauptete in seiner ersten Beschuldigten-Einvernahme, er habe in seiner Zeit als Finanzminister von seiner Schwiegermutter 500.000 Euro in mehreren Tranchen bar erhalten. Zur Veranlagung. 430.000 Euro davon habe er, Grasser, nach Österreich eingeführt, in seinem Safe gebunkert und später persönlich – einmal 100.000, ein weiteres Mal 330.000 Euro – bei der Meinl-Bank einbezahlt.
Die Staatsanwaltschaft hat nun laut Falter festgestellt, dass 330.000 Euro nicht von Grasser, sondern vom Treuhänder Heinrich Schwägler einbezahlt wurden. Detail am Rande: Schwäglers Anwalt, der auch die 9,28-Millionen-schweren Grasser-Stiftungen in Liechtenstein betreut, soll bekanntlich im Herbst 2011 versucht haben, Akten aus dem Fall Grasser zu entfernen.

Interessant: Wenn stimmt, was die Staatsanwaltschaft festhält, dann droht einem weiteren Zeugen im KHG-Komplex Ungemach. Laut einem dem KURIER vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft hat nämlich auch ein ehemaliger Meinl-Vorstand angegeben, von Grasser außerhalb der Öffnungszeiten insgesamt 430.000 Euro entgegengenommen zu haben. Die restlichen 70.000 seien von Treuhänder Schwägler gekommen.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter erklärte zu den aktuellen Entwicklungen gegenüber dem KURIER: „Es ist irrelevant, wer das Geld bei der Meinl-Bank letztlich einbezahlt hat.“ Die
Staatsanwaltschaft vermutet indes, dass die halbe Schwiegermutter-Million Bestechungsgeld gewesen sein könnte. Grasser und sein Anwalt dementieren dies vehement, es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Glücksspiel-Beratung

Karl-Heinz Grasser, Dauergast im schiefen Licht, hat mittlerweile auch in einer weiteren Episode seiner politischen Vergangenheit Erklärungsbedarf.
Wie der Falter berichtet, vermutet die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Zahlungen der Glücksspielfirma Novomatic für Beratungsleistungen das Delikt der Geschenkannahme durch KHG. Er und ein Mitarbeiter hätten im Jänner 2006 in einem laut Ermittlern „überfallsartigen Vorgehen“ den Versuch unternommen, eine Änderung des Glücksspielmonopols durchzuboxen. Auch ÖVP-Nationalrat Günther Stummvoll sprach in einer Zeugenaussage von einem „Überrumpeln“ des ÖVP-Parlamentsklubs.

Die Novomatic-Gelder flossen ab 2007 an die Firma Valora Solutions, an der neben Grasser auch dessen Wegbegleiter Walter Meischberger und Peter Hochegger beteiligt waren.
Grasser dementiert, je auch nur einen Cent erhalten zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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