Nach Elsner erspart sich auch Zwettler Haftstrafe

Auch Johann Zwettler, Nummer Zwei der verurteilten Bawag-Manager, ist haftunfähig. Er muss seine fünfjährige Haft nicht antreten.

Jetzt ist auch die Nummer zwei der verurteilten ehemaligen Bawag-Manager haftunfähig: Nach Helmut Elsner befand das Wiener Landesgericht auch dessen Nachfolger als Generaldirektor Johann Zwettler für vollzugsuntauglich. Zwettler saß bis jetzt noch keinen Tag in Haft, da der Antritt aufgeschoben wurde.

Der 69-Jährige erspart sich damit bis auf weiteres die Verbüßung seiner fünfjährigen Gefängnisstrafe, zu der er wegen Untreue mit einem Schaden von 600 Millionen Euro verurteilt worden war. Der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil zu Weihnachten 2010 bestätigt. Zwei vom Gericht bestellte Gutachter - ein Orthopäde und ein Neurologe - kamen bei ihren Befunden zum Ergebnis, dass Johann Zwettlers Gesundheitszustand einem Aufenthalt hinter Gittern entgegen steht.

Der zuständige Richter Christian Böhm schloss sich dieser Meinung an und gab Zwettlers Ansuchen auf Haftaufschub formell statt. Dieser gilt vorerst bis Jänner 2012, dann muss sich der Verurteilte einer neuerlichen Untersuchung unterziehen.

Der 76-jährige Helmut Elsner wurde - nach vier Jahren U-Haft - im vergangenen Sommer ebenfalls krankheitshalber aus der zehnjährigen Strafhaft entlassen. Seine Vollzugstauglichkeit wird im März 2012 kontrolliert.

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