Mohamed M. wird wieder beobachtet

Der Österreicher saß als Terrorist im Gefängnis, kommunizierte aber ungehindert mit seinen Gleichgesinnten.

Etwas mehr als 20 mutmaßliche "Schläfer" der El Kaida haben die Behörden in Österreich unter Beobachtung. Jetzt kommt einer dazu: Mohamed M., der nun aus der Haft entlassen wurde - aber keineswegs geläutert scheint.

Der heute 25-jährige Wiener mit ägyptischen Wurzeln hatte 2007 ein El-Kaida-Terrorvideo gegen die Republik Österreich publiziert. "Globale Islamische Medien-Front" (GIMF) nannte sich jene islamistische Internetplattform, deren Chef (der deutschsprachigen Sektion) Mohamed M. gewesen sein soll.

Gegen Mohamed M. wurde ein aufsehenerregender Terrorprozess geführt, in dem er vier Jahre Haft ausfasste. Die GIMF-Plattform verschwand von der Bildfläche. Jetzt wurde Mohamed M. aus der Haft entlassen, gleichzeitig taucht aber auch die GIMF wieder auf und jubelt: "Gestern, den 13.09.2011 wurde Abu Usama Al-Gharib aus dem Gefängnis des Taghuts in Österreich entlassen, nachdem er seine Haftstrafe beendete.
Alhamdulillah und Allahu Akbar!"

Abu Usama Al-Gharib ist das Pseudonym von Mohamed M. Und mit "Taghuts" bezeichnen die islamistischen Verfasser ein böses und korruptes System.

Semarang Prison

Im Internet finden sich aber auch ältere Einträge, die von einem Mohamed M. gezeichnet sind. Einer ist sogar mit seiner Gefängnisadresse "Semarang Prison" (gemeint ist Simmering) gezeichnet.

Sollte Mohamed M. tatsächlich der Verfasser sein, tun sich etliche Fragen auf. Kann es sein, dass ein als gefährlicher Terrorist verurteilter Mann aus der Haft ungeniert mit seinen
Gesinnungsgenossen kommuniziert?

Justiz-Insider schließen es aus, dass er aus der Haftanstalt im Internet chatten konnte. Anders sieht dies schon bei Freigängen im Zuge der Vorbereitung auf die Haftentlassung aus. Dass Mohamed M. von der Justiz nicht als geläutert eingeschätzt wird, beweist auch der Umstand, dass er keinen Tag vorzeitig, sondern erst mit einem Tag Verspätung in die Freiheit entlassen wurde.

Anzeige

Nach einem Hinweis aus der KURIER-Redaktion wurde seitens der Vollzugsdirektion Anzeige erstattet. Auf die Frage, was aus dieser Anzeige wurde, gibt es einigermaßen verwirrende Antworten. Im Innenministerium weist man darauf hin, dass für Straftaten während der Haft die Justiz zuständig sei. Bei der Staatsanwaltschaft Wien will man von einer Anzeige gegen Mohamed M. nichts wissen. Beim Verfassungsschutz reduziert man sich darauf, dass es sich um einen Täter handle, der seine Strafhaft bereits verbüßt habe. Durchgesickert ist aber, dass Mohamed M. weiterhin als gefährlich eingeschätzt wird. Über weitere Aktivitäten gibt es aber keine Auskunft.

Und Mohamed M. selbst hätte für einen Beitrag zur Aufklärung vom KURIER Geld verlangt.

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