Misshandlungen sind „nicht relevant“

Bei Sorgerechtsstreitigkeiten ist die Justiz oft überfordert.

W er zuerst kommt, mahlt zuerst. Nach dem Sprichwort laufen Sorgerechtsstreitigkeiten oft ab. Die Gerichte neigen dazu, jenem Elternteil die Obsorge zuzusprechen, bei dem das Kind gerade lebt. Wie im Fall L.
Jelena L. und ihr Ex-Mann vereinbarten nach der Scheidung die gemeinsame Obsorge für die beiden Söhne, vier und sechs Jahre alt. Die Buben blieben bei der Mutter. Während eines Spitalsaufenthalts übernahm ihr Ex-Mann die Buben. Und gab sie nicht mehr zurück. Er warf der 27-Jährigen ihre im Alter von 18 Jahren durchlebte Kokain-Sucht vor. Die Buchhalterin ist schon lange clean: „Ich führe ein ganz normales Leben“, sagt sie zum KURIER: „Ich will meine Kinder aufwachsen sehen.“ Außerdem ist sie in Sorge um ihre Söhne. Als die Buben einmal bei ihr zu Besuch waren, bemerkte sie rote Striemen auf dem Gesäß des Jüngeren. Der Ältere berichtete, der Vater habe beide mit einem Riemen geschlagen. Mit Unterstützung ihres Anwalts Michael Sruc beantragte Jelena L. die alleinige Obsorge. Das Gericht wies den Antrag ab. Es sei „nicht relevant, ob Misshandlungen durch den Vater stattgefunden haben, zumal diese, sofern sie passiert sein sollen“, die Beziehung der Söhne zum Vater „nicht negativ beeinflusst haben“.

Warten

Die Gerichte sind mit den Obsorgefällen vielfach überfordert. Seit dem Jahr 2005 wartet Gerhard H. auf einen Beschluss des Bezirksgerichts Donaustadt, der ihm das – von seiner Ex-Frau verwehrte – Besuchsrecht zu seinen beiden Kindern einräumt. Es dauerte ein Jahr, bis eine Gutachterin bestellt wurde. Und eineinhalb weitere Jahre, bis diese eine Beobachtung des Kontaktes zwischen Vater und Kindern vorschlug. Weitere eineinhalb Jahre sowie mehrere Urgenzen von H.s Anwalt Axel Bauer später kam das Ergebnis: Die Mutter hetzt die Kinder gegen den Vater auf. Trotzdem hat der Vater nach wie vor kein Besuchsrecht.
Die Tochter ist inzwischen 17 und hat bereits bekundet, dass sie ihren Vater nicht besuchen will. Auch Gerhard H. wird seine Kinder zu Weihnachten wieder nicht sehen.

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