Mehr Härte bei den Lobbyisten

Mehr Härte bei den Lobbyisten
Staatsanwalt Walter Geyer gehen die im Lobbyistengesetz geplanten Sanktionen nicht weit genug.

Walter Geyer, der Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, wünscht sich von der Politik und Justizministerin Beatrix Karl schärfere Sanktionen im geplanten Lobbyistengesetz. "Gerade in diesem Bereich müssen die Sanktionen wirksam und schmerzhaft sein", sagt Geyer zum KURIER.

Während der Gesetzesentwurf bei Verstößen gegen das Lobbyistengesetz vor allem Verwaltungsstrafen vorsieht, plädiert Geyer dafür, dass Lobbyisten bei Verstößen in jedem Fall das in Aussicht gestellte Honorar verlieren: "Man muss nicht immer mit Haft drohen. Ich hielte es für angebracht, wenn das Honorar bei Verstößen stets zugunsten der Republik eingezogen wird."

Ein wesentlicher Punkt, der beim Entwurf für das Lobbyistengesetz nicht ausreichend beachtet worden sei, sind für den Korruptionsexperten die "Erfolgshonorare" und welche Lobbyisten-Leistungen an diese geknüpft sind.

Bedenkliche Honorare

Geyer spielt damit auf Honorare wie jene der BUWOG-Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger an, die für ihre mittlerweile bei der Justiz anhängige Lobbying-Tätigkeit rund 9,6 Millionen Euro als Erfolgshonorar bekommen haben (entsprach einem Prozent der Summe des gesamten BUWOG-Verkaufs, Anm.).

Geyer unterscheidet hier zwischen unbedenklichen und bedenklichen Honoraren: Wenn ein Rechtsanwalt ein Gutachten über einen Vertrag erstellt, sei das nachvollziehbar und im Zuge einer Beratung legitim. "Problematisch sind Honorare, bei denen Lobbyisten eine Prozent-Summe am gesamten Auftragswert bekommen. Denn was kann der Lobbyist tun, damit ein objektiven Kriterien geführtes Vergabeverfahren zugunsten seines Auftraggebers ausgeht?"

Dass - wie zuletzt von den Kammern gefordert - nicht alle Interessenvertreter im Lobbyisten-Register erkennbar sind, hält Geyer für wenig sinnvoll: "Lobbying soll nicht vorgenommen werden, ohne dass man unter das Lobbyisten-Gesetz fällt."

Aufstockung

Mit der personellen Ausstattung seiner Behörde - sie wird ab September zur "Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption" - ist Geyer nicht gerade glücklich, aber es gäbe derzeit auch bei anderen Behörden zu wenig Staatsanwälte.

Positiv stimmt ihn die Aufstockung von zehn auf fünfzehn Staatsanwälte mit 1. September; zusätzlich steige die Zahl der Finanzexperten, die die Staatsanwälte bei Wirtschaftsfällen unterstützen, von zwei auf vier. Geyer: "Wir sind auf dem richtigen Weg - auch wenn noch viel zu tun ist."

Staatsanwälte: Korruptionsjäger

Start Seit 2009 gibt es eine spezialisierte Staatsanwaltschaft, die sich um Korruptionsfälle kümmert. Die personelle Ausstattung war anfangs schwach: Während ähnliche Behörden in der Schweiz 60 Mitarbeiter - darunter 40 Staatsanwälte - zählen, begann das Team von Walter Geyer mit sechs Staatsanwälten.

Umbau Ab September kümmert sich die Staatsanwaltschaft auch um Wirtschaftsdelikte mit einer Schadenssumme von mehr als fünf Millionen Euro. Die Zahl der Staatsanwälte steigt dann auf vorerst 15, die der Finanz-Experten auf vier.

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