Liechtensteiner Justiz

Liechtensteiner Justiz
Innsbrucker Richter entscheiden über Grasser

Für die Causa Grasser ist in Liechtenstein jetzt ein Österreicher zuständig. Die Entscheidung, ob die beschlagnahmten Unterlagen den österreichischen Behörden übergeben werden, liegt nun beim Fürstlichen Obersten Gerichtshof. Dessen Präsident ist Gert Delle-Karth, hauptamtlich Senatspräsident des Innsbrucker Oberlandesgerichts. Vizepräsident ist Walter Krabichler, ebenfalls Richter in Innsbruck.


Diese „Rechtshilfe" ist historisch gewachsen. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts orientiert sich das Fürstentum in seiner Rechtsordnung an Österreich; Österreicher, aber auch Schweizer nehmen wesentliche Gerichtsposten in Vaduz ein.

Der Oberste Gerichtshof war übrigens schon im vergangenen Herbst mit der Causa Grasser befasst. Damals wurde der Fall aus formalen Gründen (Fristversäumnis) ans Landgericht zurückverwiesen. In der zweiten Instanz, dem Fürstlich Liechtensteiner Obergericht, war ein Richter aus Liechtenstein für den Fall zuständig. Im zuständigen Senat sitzen aber auch zwei Richter aus Vorarlberg. Beide waren früher Richter in Österreich, sie sind aber jetzt hauptamtlich in Liechtenstein tätig.
Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ist noch eine Berufung beim Liechtensteiner Verfassungsgerichtshof möglich.

 

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Kommentar

  • Hintergrund

Kommentare