Kindesentführung: Sorge um Oliver

Kindesentführung: Sorge um Oliver
In Dänemark läuft gegen die Mutter des Kindes noch immer ein Strafverfahren: „Ich lasse mich nicht einschüchtern.“

Der Rechtsstreit um den entführten Oliver bleibt auch nach Ostern undurchsichtig. Noch immer ist Kindesvater Thomas S., 40, in Dänemark auf Tauchstation, der fünfjährige Bub im Melderegister nirgends eingetragen. Eine außergerichtliche Einigung ist jedenfalls schwierig: Verlässt der Vater Dänemark, droht ihm die Verhaftung. Auch für Olivers Mutter, Marion Weilharter, 39, wäre es ein Risiko auszureisen, um Oliver zu besuchen. Denn nach Auskunft ihrer Anwältin Britta Schönhart läuft noch immer ein Strafverfahren: Demnach habe sie im Juli 2010 mit ihrer Ausreise aus Dänemark dem Vater das Kind entzogen. Absurd für die Anwältin: Ihre Mandantin habe damals das alleinige Sorgerecht für Oliver gehabt. „Die dänischen Behörden können mich nicht einschüchtern und verängstigen“, gibt sich Weilharter kämpferisch. „Dass gegen mich noch immer ermittelt wird, betrachte ich als Druckmittel, damit der Kindesvater leichteres Spiel hat.“ Sie mache sich große Sorgen: Je länger ihr Oliver entzogen sei, desto stärker würde der Vater versuchen, den Buben zu manipulieren. Und wer weiß, wie weit er geht, wenn er erkennt, sein Sohn könne nicht dauerhaft bei ihm bleiben. „Uns geht es jetzt vorrangig um die Sicherheit von Oliver.“

Freies Geleit

Kindesentführung: Sorge um Oliver

Laut dänischer Botschaft in Wien wäre es möglich, freies Geleit zu bekommen, damit die Grazerin zu einer Anhörung nach Dänemark fahren kann. Umgekehrt rätselt die Staatsanwaltschaft Graz bezüglich des Haftbefehls gegen Thomas S. „Wir hätten uns erwartet, dass wir aus Dänemark kontaktiert werden. Der Haftbefehl ist ja längst ins Dänische übersetzt. Das ist ja nicht nix“, erläutert Medienstaatsanwalt Hansjörg Bacher. „So lange wir den Wohnsitz des Beschuldigten und den Aufenthaltsort des Kindes nicht kennen, tun wir uns schwer, das Rechtshilfeersuchen abzuschicken. Denn wer ist zuständig?“

Hohe Diplomatie

Hohe Diplomatie Auf diplomatischem Weg laufen Bemühungen, dass das dänische Justizministerium über den Antrag der Kindesmutter auf Rückführung des Kindes zügig entscheiden lassen wird. „Oliver hat den Schutz eines österreichischen Staatsbürgers“, sagt Außenamtssprecher Peter Launsky-Tieffenthal. „An und für sich gibt es eine Frist von sechs Wochen“, sagt Anwältin Schönhart und drängt auf einen korrekten Ablauf. ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl äußert sich nicht zu diesem „Einzelfall“, wie ihr Büro mitteilt.

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