Keine Kochtipps mehr aus der Ministerküche

Keine Kochtipps mehr aus der Ministerküche
Das neue Medientransparenz-Gesetz tritt am 1. Jänner in Kraft: Inseratenausgaben und Eigentümer müssen künftig offengelegt werden.

Weihnachten ist vorbei, die Zeit für die Neujahrsvorsätze ist da. Kanzler Werner Faymann hat seinen ersten schon Mitte Dezember in der ORF-Pressestunde formuliert: Er werde „beim Sparen dafür sorgen, dass wir weniger Geld ausgeben mit den Inseraten“. Das neue Medientransparenz-Gesetz wird dabei helfen. Es tritt am 1. Jänner in Kraft und soll Licht ins Dunkel der Vergabe von Inseraten der öffentlichen Hand bringen. In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben ausgeufert. Staatsnahe Monopolbetriebe, die davor mangels Konkurrenz ohne Werbung ausgekommen waren, haben plötzlich inseriert. Etliche Schaltungen hatten offenkundig nur den Sinn, den Minister lächelnd in die Zeitung zu rücken. Der Gipfel der Grotesken waren dann Inserate mit Kochtipps der Minister. Das soll mit dem neuen Gesetz vorbei sein. Faymann sagte dazu: „Endlich gibt es dieses Gesetz, dass einmal strenge Regeln gute Freunde schaffen.“ Die ÖVP sieht durch das Paket „den unabhängigen Journalismus“ gestärkt. Die Details:

Keine Porträts Bilder von Politikern sind tabu in Einschaltungen, die von öffentlichen Stellen bezahlt werden – also von Körperschaften und Unternehmen, die der Rechnungshof prüft.

Offenlegung Schaltungen der öffentlichen Hand werden künftig netto (also mitsamt Rabatten) veröffentlicht. Meldepflichtig sind die Inserate einer Körperschaft, wenn das Volumen 5000 Euro pro Quartal überschreitet. Die Daten werden pro Quartal publiziert, die Offenlegung startet aber erst am 1. Oktober – dann werden die Daten des dritten Quartals 2012 veröffentlicht. Zuständig ist die Medienkontrollbehörde KommAustria.Inhalte Inserate dürfen nur „der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit“ dienen. Ein direkter Zusammenhang mit der Tätigkeit der Institution muss gegeben sein. Inserate oder Spots, die „ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“, sind verboten. Eigentümer Besitzverhältnisse müssen offengelegt werden – für „sämtliche der an einem Medieninhaber direkt oder indirekt beteiligten Personen die jeweiligen Eigentums-, Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnisse“. Also auch stille Beteiligungen und Treuhandkonstruktionen. Bei Stiftungen müssen Begünstigte und Stifter genannt werden. Bei Falschmeldungen drohen Verwaltungsstrafen.

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