Kampusch: Rätsel um verdächtige Nummern

Ein eingestelltes Verfahren wegen Kinderpornografie sorgt für Zündstoff. Und plötzlich ist eine Zeugin da.

Be Kind Slow. Ein seltsames Wortgebilde, das eine Menge Zündstoff birgt. Und Staatsanwälte in Verlegenheit bringt.

Be Kind Slow. Diese drei Worte stehen für einen Eintrag in einem Mobiltelefon von Ernst. H., ehemals Verdächtiger im Entführungsfall Kampusch. Unter Be Kind Slow war die Nummer von Milizoffizier Peter B. abgespeichert, ein Mann mit besten Verbindungen in höchste Kreise. Gegen B. wurde Ende 2008 wegen Verdachts auf Kinderpornografie ermittelt. Das Verfahren wurde trotz offener Fragen eingestellt. Auch Ernst H., Freund des verstorbenen Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil, wurde von der Justiz nie wegen möglicher Mitwisserschaft vernommen, obwohl er bei polizeilichen Vernehmungen gelogen hatte und ihn bis heute Widersprüche umgeben. Einer dieser Widersprüche betrifft die Geschichte mit Be Kind Slow, die aufgrund eines Amtsmissbrauchsverfahrens gegen Staatsanwälte neue Aktualität erhält.

Thomas Mühlbacher, leitender Staatsanwalt im Fall Kampusch, und Werner Pleischl, Oberstaatsanwalt in Wien, äußerten sich zuletzt auf KURIER-Anfrage auch zu dieser eigenartigen Handy-Speicherung - und zur möglichen Verbindung zwischen Peter B. und Priklopil-Freund Ernst H., die im Zuge einer Rufdatenrückerfassung auffällig geworden waren. Die Staatsanwälte bieten heute eine neue Erklärung an: Be Kind Slow dürfte " BE rgsteiggasse KIND ermädchen SLOW akei" bedeuten. Das habe die Frau von Peter B. am "Rande einer Vernehmung" gemeint. Sie habe eine Mietwohnung für ein slowakisches Kindermädchen gesucht.

Eine Erklärung, die zuvor weder in Abschlussberichten, noch in Statements der Justiz präsentiert wurde. Eine Erklärung, die zudem höchst fragwürdig erscheint, wie folgende Punkte dokumentieren.

1. Kuriose Erklärung

Ernst H. weiß nicht, wie der ominöse Eintrag in sein Telefon gekommen ist. Im Oktober 2009 mutmaßte er in einer Einvernahme, dass BE "Bergsteiggasse" bedeuten könnte, da er dort eine Wohnung besaß, und dass der Eintrag mit einem Mieterinteresse zu tun haben könnte. Für Kind und Slow hatte er indes keine Erklärung. Vor einigen Wochen meinte H. zum KURIER, dass er selbst diesen Eintrag sicher nicht abgespeichert habe. Er habe sein Telefon auch ab und zu verborgt.

Kurios: Im Gegensatz zum Telefonbesitzer H. und zum Telefonkontakt B. weiß also angeblich nur die Frau von B., wie es zu der Abspeicherung im Handy von H. gekommen sein könnte.

2. Heiße Drähte

Ernst H. gab bei der Polizei an, Peter B. nicht zu kennen (umgekehrt verhielt es sich ebenso). Trotzdem wurde B. von seinem Handy aus angerufen. Gleich danach fanden regelmäßig Telefonate mit einer Sexshopbesitzerin statt - diese wiederum wurden von H. geführt, wie er eingestand. Folgt man H.'s Argumentation, so heißt das: H. borgt jemandem sein Telefon, lässt diesen mit B. vulgo Be Kind Slow telefonieren, übernimmt sofort danach das Telefon, um die Drähte zur Pornodame glühen zu lassen. Sowohl die Dame als auch H. erklärten diese Zusammenhänge übrigens mit nicht näher erläuterten Mietangelegenheiten.

3. Neue Zeugin

Das Verfahren gegen Peter B. wurde am 10. September 2009 eingestellt, seine Vernehmung war aber erst für den 8. Oktober angesetzt. Es war die einzige aktenkundige Vernehmung B.s, dessen Ehefrau laut offiziellem Vernehmungsplan niemals als Zeugin angeführt und deren Angaben am "Rande einer Vernehmung" auch nicht dokumentiert sind. Abgesehen davon hätten diese Angaben auch niemals die Einstellung des Verfahrens gegen B. herbeiführen können - da es zu diesem Zeitpunkt ja bereits eingestellt war.

Verfahren: Entscheidende Phase

Nachspiel Im Jänner 2010 schließt die Justiz die Akte Kampusch (Einzeltäter Priklopil). Ende 2010 wird ein Verfahren gegen fünf Staatsanwälte wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch eingeleitet - sie sollen Ermittlungsergebnisse ignoriert haben. Die Einvernahmen von Zeugen und Beschuldigten fanden in Innsbruck statt. Die Erkenntnisse wurden an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt. Bis Anfang September soll befunden werden, ob gegen die Staatsanwälte Anklage erhoben wird. Die letzte Entscheidung fällt das Justizministerium.

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