Justizministerin im Sperrfeuer

Justizministerin im Sperrfeuer
Die Justiz-Bürokratie wollte sich das Leben bei Hausdurchsuchungen leichter machen. Das Ergebnis: Karl kämpft an mehreren Fronten.

Sie hatte den Parteigründer im Rücken, einen Sektionschef an der Seite, doch all das änderte für Beatrix Karl am Donnerstag nichts daran: Ihr Auftritt im Parlament war ein Spießrutenlauf. Und so versuchte die Justizministerin vor einem Porträt von ÖVP-Gründer Leopold Figl eine Debatte einzufangen, die ihr tags zuvor entglitten war.

Wie berichtet, hat der Ministerrat eine Reform der Strafprozess-Ordnung beschlossen, die die Position von Staatsanwälten bei beschlagnahmten Akten (z. B. bei Hausdurchsuchungen) verändert.

Kritiker wie die Rechtsanwaltskammer oder der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sagen: Die Staatsanwälte sollen Befugnisse bekommen, die den Berufsschutz von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten gefährden. Konkret geht es darum, dass Staatsanwälte gemeinsam mit Betroffenen beschlagnahmtes Material sichten sollen – ohne automatische Anwesenheit eines Richters.

Schnelle Verfahren

Die Idee: Das beschleunigt Verfahren, entlastet die Richter – insbesondere deshalb, weil die Betroffenen zusätzlich erklären müssen, welche Akten sie warum nicht hergeben wollen.

Die Sorge der Kritiker: Der Staatsanwalt bekommt derart künftig Unterlagen zu Gesicht, die er früher nie gesehen hätte, weil sie vorher schon versiegelt bei einem Richter gelandet wären.

„Stimmt nicht“, hielten am Donnerstag Karl und der Leiter der Strafrechtssektion, Christian Pilnacek, dagegen. Jetzt wie in Zukunft müssten Hausdurchsuchungen detailliert begründet und von Richtern genehmigt werden („Man kann nicht in eine Kanzlei marschieren und sagen: Ich nehm’ auf Verdacht alles mit“); und schon jetzt würden Staatsanwälte bei Hausdurchsuchungen Akten zu Gesicht bekommen, die sie in einem späteren Verfahren nicht verwenden dürfen.

All das änderte freilich wenig daran, dass die Ressortchefin doppelt in der Defensive war: Abgesehen vom Inhalt der StPO-Reform wird auch die Art und Weise, wie das Gesetz zustande kam bzw. kommen soll, seit Mittwoch kritisiert.

Zumindest bei der Frage des „Wie“ sprechen die Fakten für Karl. Laut dem KURIER vorliegenden Informationen hat die SPÖ die von ihrem parlamentarischen Justizsprecher heftig angefeindete Gesetzes-Änderung goutiert – zumindest auf Minister-Ebene.

Am 15. Februar sandte das Kabinett Karl den neu formulierten § 112 an das SPÖ-Spiegel-Ressort, in diesem Fall an Verteidigungsminister Norbert Darabos.

Und dessen Kabinettschef gab in einem Mail am 23. Februar das „Go“ für den gemeinsamen Ministerratsbeschluss von SPÖ und ÖVP am 28. Februar.

Hat also die SPÖ-Regierungsmannschaft nicht mit dem Parlamentsklub geredet? Beatrix Karl wollte das am Donnerstag nicht kommentieren. Sie hat andere Sorgen – und sagt: „Ich bin nicht die Mediatorin für die Interna der SPÖ.“

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