Justiz unter Beobachtung

Schule: Die Zeit drängt
Die Untersuchungen gegen Kanzler Faymann muss die Ministerin veröffentlichen.

Das hat der Frau Justizministerin noch gefehlt. Ihre ÖVP streitet mit den Staatsanwälten, sie bringt Anwälte gegen sich auf und jetzt muss entschieden werden, ob Kanzler Faymann und Staatssekretär Ostermayer in der Inseratenaffäre angeklagt werden.

Es hat lange genug gedauert, aber jetzt haben die Staatsanwälte alle Beteiligten, auch den Bundeskanzler, befragt. Sie haben sich ein Bild darüber gemacht, ob die zuständigen Manager von ÖBB und Asfinag oder der damalige Minister Faymann Inserate an den Boulevard vergeben haben. Frühere ÖBB-Manager haben von Politik-Druck berichtet. Wenn Inserate zur höheren Ehre der Politik und nicht im Sinn der Unternehmen vergeben wurden, dann war das Untreue.

Traurig genug, aber auch der Justiz ist keine Unabhängigkeit mehr zuzutrauen. Justizministerin Beatrix Karl ist also gut beraten, die Entscheidung zu publizieren. Bei öffentlichem Interesse darf sie das auch.

Wenn das Verfahren eingestellt wird, dann wollen wir wissen, warum. Haben die Manager doch selbst entschieden – oder waren es die Politiker, wussten aber nicht, was sie taten?

Die Politik war schneller. Aufgrund unserer Berichterstattung wurde ein Transparenz-Gesetz beschlossen.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Kommentar

Kommentare