Justiz prüft Schweinemast

Justiz prüft Schweinemast
Nach den Freisprüchen im Tierschützerprozess wendet sich das Blatt: Nun wird gegen einen Schweinezüchter ermittelt.

Der Tierschützer-Prozess ist zum Bumerang geworden. Alle 13 angeklagten Aktivisten wurden freigesprochen, dafür ermittelt die selbe Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nun gegen eines der vermeintlichen Opfer. Dem Tierrechtsaktivisten Jürgen Faulmann, der mit acht Mitstreitern 104 Tage in U-Haft hatte dunsten müssen, war neben der Beteiligung an einer Kriminellen Organisation (Mafiaparagraf) ausgerechnet Tierquälerei angelastet worden. Er soll Schweine aus einem Mastbetrieb in NÖ befreit haben, was diese in Stress versetzt habe. Die Vorwürfe hielten in dem 95-tägigen Prozess nicht stand.

Am Schluss sagte der Freigesprochene: "Es ist eine Frechheit, dass sich ein Schweinemäster hier als Opfer darstellt. Wenn die Zuchtschweine ihr Schlachtgewicht erreicht haben, können sie sich nicht einmal mehr hinlegen, so eng ist der Platz. Und dann soll das Tierquälerei sein, wenn man diese Tiere befreit?" Faulmann drehte den Spieß um, zeigte seinerseits den Schweinezüchter an und legte Fotos von verendeten, schrecklich zugerichteten Tieren aus dessen Stall bei. In dem Betrieb stehe Tierquälerei auf der Tagesordnung. Die unbeschäftigten, eingepferchten Schweine würden sich gegenseitig verstümmeln.

Der stellvertretende Vorstand des Wiener Instituts für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin, Gerhard Loupal, attestierte in einem Privatgutachten "Bissverletzungen von Artgenossen, Traumata durch Anschlagen an Gegenstände" und insgesamt "etliche Schäden, die mit der Haltung zusammenhängen".

Polit-Thema

Die Staatsanwaltschaft schickte den pensionierten Uni-Professor Rudolf Leitgeb gemeinsam mit zwei Polizeibeamten zum Lokalaugenschein. Leitgeb befand die derzeit politisch wild umstrittene Haltung der Schweine in Käfigen als gesetzeskonform (die Volksanwaltschaft will dagegen den Verfassungsgerichtshof einschalten) und konnte keine "sinnlose Tierquälerei" feststellen. Im Detail: Es mangle an "Anhaltspunkten für rohe Misshandlungen in Verbindung mit dem Fehlen eines vernünftigen und berechtigten Zwecks".

Allerdings greift der Züchter nach Meinung des Gutachters bei lebensschwachen Tieren (sogenannten Kümmerern) zu spät ein, "wodurch an geschwächten Tieren Kannibalismus auftreten kann." Nach Material für einen Strafprozess klingt das noch nicht, aber bei den Tierschützern hatten ähnlich vage Angaben schon für eine Anklage gereicht.

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