Jakob starb: Haft für Eltern und Arzt

Jakob starb: Haft für Eltern und Arzt
"Man hat ihn ohne Behandlung sterben lassen", stellte ein Sachverständiger fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sein Köpfchen hatte der kleine Jakob aus Osttirol plötzlich so ungewöhnlich hängen lassen. Doch der Vater und der eilig alarmierte Hausarzt kämpften am 6. März 2009 vergeblich um das Leben des Kindes, das an einem schweren Immundefekt (SCID) litt und nach vielen Infektionen daheim unterernährt an einer Sepsis starb. Jakob wurde nicht einmal zweieinhalb Jahre alt.

Dabei hätte der Bub gute Chancen auf Heilung gehabt, versicherten Mediziner im Innsbrucker Landesgericht: Noch am Tag seines Todes hätte er mit guten Aussichten behandelt werden können, hätte man ihn nur in eine Klinik gebracht. Und mit einer Knochenmark-Transplantation hätte eine mindestens 80-prozentige Chance auf Heilung des Immundefekts bestanden, der Sachverständige Kurt Widhalm sprach am Donnerstag sogar von 95 Prozent.

Notbremse

Am Abend wurden die Eltern und der Hausarzt wegen Quälens und Vernachlässigens eines Unmündigen mit Todesfolge nicht rechtskräftig zu je einem Jahr bedingter Haft verurteilt. "Sie haben ihre Sorgfaltspflicht gröblichst vernachlässigt", betonte Richterin Gabriele Lukasser. Und der Arzt hätte die Notbremse ziehen und sagen müssen, dass häusliche Pflege nicht mehr ausreicht.

Jakob war der dritte Sohn der Familie. Doch schon die ersten beiden Buben waren 1992 und 1995 im Alter von wenigen Wochen gestorben. Ebenfalls an den Folgen des Immundefekts, wie sich später herausstellte. Schreckliche Erlebnisse hätten sie mit ihren ersten beiden Söhnen gehabt, erzählten die Eltern. Mit dem schreienden Baby sei sie im Hörsaal als Anschauungsobjekt herumgereicht worden, schilderte die 42-jährige Mutter, doch helfen habe ihnen niemand können. Und deshalb hätten sie auch das Vertrauen in die Schulmedizin verloren.

Als Jakobs Erkrankung feststand, waren sie mit ihm noch in einer Spezialklinik. Doch bevor es zur Transplantation kam, reisten sie ab - die Bilder von Kindern nach der belastenden Behandlung hatten sie abgeschreckt. Zuletzt verweigerten sie auch noch Kontrolltermine in der Kinderklinik und die vorbeugende Behandlung mit Immun-Globulinen und verließen sich stattdessen auf die homöopathische Behandlung durch den Hausarzt. Doch der Mediziner hatte Jakobs immer schwerer verlaufende Krankheiten nicht ausreichend mit Antibiotika behandelt und ihn nicht eingewiesen.

Mangelernährung

"Jakob hätte in eine Spezialklinik gehört. Aber man hat ihn ohne Behandlung sterben lassen. Die Ödeme an seinen Knien beweisen eine Mangelernährung", betonte Widhalm. Dabei seien alle Beteiligten genau über die Krankheit und die Behandlung informiert gewesen. Die Eltern gestanden ein, dass sie aus heutiger Sicht wohl anders hätten entscheiden müssen. "Aber damals war die Angst größer, dass man uns Jakob wegnimmt." Der Arzt bekannte sich nicht schuldig. Er sei nur seinem Auftrag zur homöopathischen Behandlung nachgekommen. Bei der Obduktion zeigte sich, dass Jakob an einer schweren Lungenentzündung mit Verwachsungen gelitten hatte. Die Gehörgänge waren vereitert, einer zum Teil zersetzt. Antibiotika wurden nicht nachgewiesen.

Kommentare