Zwei Mio. Pensionisten werden weiter kurzgehalten
Viel wird da nicht mehr zu holen sein: Am Donnerstag hat die Pensionskommission festgelegt, dass die Pensionen 2014 um 1,6 Prozent steigen dürfen. Das geht so: Eigentlich liegt die Inflation bei 2,4 Prozent. Der Wert ergibt sich aus den Teuerungsraten von August 2012 bis Juli 2013. Weil aber im letzten Sparpaket fixiert wurde, dass dieser Richtwert um 0,8 Prozent reduziert wird, steigen die Pensionen im nächsten Jahr nur um besagte 1,6 Prozent.
Die (höhere) Teuerung soll nur bei den Mindestpensionen abgegolten werden. Damit bekommen Bezieher einer Mindestpension – der sogenannten Ausgleichszulage – im kommenden Jahr rund 857 Euro und damit um rund 20 Euro mehr als heuer.
Betroffen sind rund 2,3 Millionen Personen, an die etwa 2,6 Millionen Pensionen (inklusive Witwen- oder Waisenpensionen) bezahlt werden. 230.000 davon bekommen die Mindestpension.
Verloren
Über den Beschluss der Kommission wird üblicherweise verhandelt. Auch heuer wird es darüber Gespräche zwischen den Seniorenvertretern und dem Sozialminister geben. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Regierung den Beschluss der Kommission verändert. Die Erhöhung unter der Inflationsrate wurde mit den Seniorenvertretern im Zuge der Sparpaketsverhandlungen ausgemacht.
Langfristige Prognose
Die Kommission hat am Donnerstag auch einen Monitoring-Bericht zum faktischen Pensionsantrittsalter angenommen. Daraus geht hervor, dass die Ziele, die 2010 angepeilt waren, verfehlt wurden. Demnach hätte das Antrittsalter im Jahr 2012 bei durchschnittlich 59 Jahren liegen müssen. Tatsächlich betrug es 58,4 Jahre (Männer 59,4; Frauen 57,4).
Ende Oktober legt die Kommission ihr nächstes Gutachten vor. Eine System-Prognose bis 2060.
Dass das faktische Pensionsantrittsalter nicht wie angepeilt gestiegen ist, liegt laut Pensionskommission an der hohen Zahl der krankheitsbedingten Invaliditätspensionen.
2014 wird es bei dieser Art der Frühpension große Änderungen geben: Die Invaliditätspension für unter 50-Jährige wird abgeschafft. Statt dessen gibt es einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation, was den Gesundheitszustand und die berufliche Qualifikation betrifft. Dadurch sollen die Betroffenen wieder arbeitsfähig werden. Außerdem setzen Verschärfungen bei der Hackler-Pension ein, das Antrittsalter wurde um zwei Jahre (62 Männer, 57 Frauen) hinaufgesetzt. Die Kommission hat der Regierung übrigens keine Korrekturen des Systems (etwa eine Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters, höhere Beiträge, etc. Anm.) empfohlen. Erst müsse abgewartet werden, wie sich die beschlossenen Reformen der Vergangenheit tatsächlich auswirken.
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