Zuschuss bei den Pensionen um 80 Millionen gesunken

(Symbolbild)
Sozialminister erklärt den Rückgang mit dem steigenden Pensionsantrittsalter und der steigenden Beschäftigung.

Der Bundeszuschuss zu den Pensionen ist nach einer 30-jährigen Steigerung im Vorjahr zum zweiten Mal in Folge gesunken. 2016 hat der Staat 9,9103 Milliarden Euro dafür aufgewendet. Gegenüber dem Jahr 2015 sind die Ausgaben damit um 79,9 Millionen Euro zurückgegangen. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) nennt das steigende Pensionsantrittsalter und die steigende Beschäftigung als Hauptgründe dafür.

Wie aus den der APA und dem Ö1-Morgenjournal vorliegenden Zahlen des Sozialministeriums hervorgeht, hat der Bund bereits 2015 um 122,8 Mio. Euro weniger für Pensionen ausgegeben als im Jahr davor, nachdem es zuvor 30 Jahre lang Steigerungen gegeben hatte. 2016 wurde nochmals ein Rückgang um 79,9 Millionen Euro registriert. Der Bundeszuschuss lag damit 2016 deutlich unter den Prognosen des Finanzministeriums. Mit den 9,9103 Mrd. Euro lagen die tatsächlichen Aufwendungen um 1,45 Mrd. Euro unter den Annahmen des Bundesfinanzrahmengesetzes vom Mai 2015 und um 862 Mio. Euro unter dem Budgetvoranschlag vom Frühsommer 2016.

Zuschuss bei den Pensionen um 80 Millionen gesunken
Entwicklung 2007-2016 in Mrd. Euro - Säulengrafik; GRAFIK 0389-17, 88 x 55 mm

Weil sich die Wirtschaft 2016 deutlich besser als angenommen entwickelt hat, musste Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) im Vergleich zu den Prognosen nicht nur weniger zu den Pensionen dazuzahlen, er bekommt auch noch mehr als 400 Mio. Euro von den Pensionsversicherungsträgern zurück. Um die Pensionen pünktlich und vollständig bezahlen zu können, überweist der Bund akonto Geld, um bei Schwankungen von Beitragseinnahmen abgesichert zu sein. Im Jahr 2016 hat der Bund den PV-Trägern um 411,6 Mio. Euro zu viel bevorschusst. Diese werden nun in den Berechnungen für 2017 berücksichtigt.

Sozialminister Stöger nennt zwei Hauptgründe dafür, dass die Pensionsausgaben des Bundes zurückgegangen sind: "Minderausgaben durch das steigende Pensionsantrittsalter und Mehreinnahmen durch die positive Beschäftigungsentwicklung. Trotz hoher Arbeitslosigkeit gab es Ende 2016 um 62.000 Beschäftigungsverhältnisse mehr als Ende 2015." Für Stöger zeigt die Endabrechnung der Pensionsversicherung jedenfalls, "dass unsere gesetzten Maßnahmen wirken".

Optimistische Prognosen für den Arbeitsmarkt

Da die Prognosen für den Arbeitsmarkt für heuer wieder etwas optimistischer gesehen werden, geht Stöger nach heutigem Stand von einer weiteren positiven Entwicklung bei den Pensionen aus. Insofern findet es der Sozialministar auch richtig, dass die Regierung dem Thema Arbeitsplätze Priorität eingeräumt hat und er bekräftigt etwa das Ziel, die Aktion 20.000 für ältere Langzeitarbeitslose rasch umzusetzen.

Eine weitere Pensionsreform im Sinne von Kürzungen hält Stöger jetzt nicht für notwendig. Er verweist darauf, dass es in den letzten Jahren "schon viele schmerzhafte Einschnitte" gegeben habe. Mit Blick auf die Diskussion in Deutschland müssen seiner Ansicht nach jetzt andere Fragen gestellt werden: "Können wir unsere Ziele bei Prävention und Rehabilitation erreichen? Wie kann man die Aussichten von Teilzeitbeschäftigten und der Generation Praktikum verbessern?"

Pädagogische Hochschulen (PH) und Unis können künftig ein Masterstudium anbieten, das Uni-Absolventen den Quereinstieg in den Lehrerberuf erleichtert. Das sieht ein Gesetzesentwurf von Bildungs- und Wissenschaftsministerium zur Harmonisierung des Studienrechts an Unis und PH vor, der am Montag in Begutachtung ging. Bei Lehrermangel in gewissen Fächern soll so der Bedarf rascher gedeckt werden.

Das neue zweijährige (120 ECTS-Punkte) Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), also für Lehrer an AHS-Unterstufe und Neuen Mittelschulen, bildet nur für ein Unterrichtsfach aus. Er richtet sich an Absolventen facheinschlägiger Studien, also etwa Mathematik oder Physik, die zudem 3.000 Stunden an Berufserfahrung haben müssen.

Mit solchen Masterstudien soll Absolventen die Möglichkeit eingeräumt werden, "ihre bereits erfolgte fachliche Ausbildung durch hauptsächlich pädagogische Kompetenzen zu erweitern, um dann als Pädagogin oder Pädagoge arbeiten zu können", heißt es im Entwurf. Diese Studien dürfen aber nur eingerichtet werden, wenn Bedarf an Absolventen im betreffenden Unterrichtsfach besteht. Dafür müssen die Unis und PH mit den jeweiligen Bildungsdirektionen zusammenarbeiten und sich diesen Bedarf bestätigen lassen. Die Studien werden nur befristet genehmigt, solange Bedarf besteht.

Mit der Gesetzesnovellen soll zudem die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten für Lehrer erhöht werden. So können künftig Masterstudien eingerichtet werden, mit dem sich Absolventen eines Bachelor- und Masterstudiums für das Lehramt Primarstufe (Volksschule) auch für den Bereich der Sekundarstufe qualifizieren. Vice versa soll es diese Möglichkeit auch für Absolventen eines Bachelor- und Masterstudiums für das Lehramt Sekundarstufe geben, die sich mit einem weiteren Masterstudium auch für die Primarstufe qualifizieren können.

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