Justiz: Minister verschärft Regeln für Nebenjobs

Justizminister Brandstetter: Nachschärfung war dringend geboten
Nach einer KURIER-Aufdeckung stellt der Minister klar, was für Staatsdiener nicht mehr geht.

Dienstagabend landete in den elektronischen Postfächern der mächtigsten Justiz-Beamten des Landes ein bemerkenswertes Schreiben.

Gegenüber dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, den vier Präsidenten der Oberlandesgerichte, der Generalprokuratur sowie den Leitern der vier Oberstaatsanwaltschaften stellte Ressortchef Wolfgang Brandstetter in einem achtseitigen Erlass klar, welche Jobs und Tätigkeiten Richter und Staatsanwälte nebenher machen dürfen – und welche nicht.

Demnach ist jedem Beamten jede Nebenbeschäftigung untersagt, "die ihn an der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben behindert" oder die nur "die Vermutung seiner Befangenheit hervorruft". Konkret erwähnt der Erlass "Rechtsgutachten, die im Auftrag bzw. auf Ersuchen Dritter erstattet werden". Der Grund: Diese nähren "jedenfalls die Vermutung der Befangenheit – insbesondere dann, wenn erklärte Ziele des Gesetzgebers oder der Bundesregierung tangiert sein könnten."

Milliardenschwerer Rechtsstreit

Die exemplarische Auflistung kommt nicht von ungefähr. Denn tatsächlich gab es in der jüngeren Vergangenheit einen Beamten, dessen Nebentätigkeit zumindest irritierte: Am 12. Mai berichtete der KURIER in der Kolumne "Wirtschaft von innen" von Franz Mohr. Der Leiter der Abteilung 15 für Exekutions- und Insolvenzrecht galt nicht nur als ausgezeichneter Jurist, sondern fertigte im Auftrag der BayernLB auch ein Gutachten über das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) an.

Das Problem dabei: Da die Republik Österreich zu diesem Zeitpunkt bereits einen milliardenschweren Rechtsstreit mit dem Freistaat Bayern unterhielt, arbeitete Mohr damit de facto für die Gegenseite: für den juristischen Gegner seines Arbeitgebers. Das kann und will man im Justizministerium nicht weiter akzeptieren. "Es war notwendig, die Bedingungen allfälliger Nebenbeschäftigungen von Justizbediensteten im Sinne einer Klärung nachzuschärfen", sagt Ressortchef Brandstetter.

Für Top-Jurist Mohr hat der Nebenjob übrigens keine Konsequenzen: Er wurde nur formal abgemahnt.

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