Zivilprozess gegen Haider-Erbinnen: Birnbacher und Martinz als Zeugen

Ulrike Haider-Quercia, Claudia Haider und Cornelia Mathis-Haider.
Der Prozess wurde am Montag erneut eröffnet. Im März 2018 sind Dietrich Birnbacher und Josef Martinz als Zeugen geladen.

Der Zivilprozess gegen die Erbinnen des ehemaligen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider ist am Montag erneut am Landesgericht Klagenfurt eröffnet worden. Das Land Kärnten fordert insgesamt 600.000 Euro von der Witwe Claudia Haider sowie von den Töchtern Cornelia Mathis-Haider und Ulrike Haider-Quercia - Geld, das rund um das überhöhte Birnbacher-Honorar zum Hypo-Verkauf geflossen war.

Zivilprozess gegen Haider-Erbinnen: Birnbacher und Martinz als Zeugen
ABD0013_20151016 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: ZU APA0089 VOM 16.10.2015 - (v.l.) Claudia Haider, Cornelia Mathis-Haider und Ulrike Haider-Quercia am Freitag, 16. Oktober 2015, vor Beginn des Zivilprozesses gegen die Erbinnen des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider am Landesgericht Klagenfurt. Die Kärntner Landesholding (KLH) verlangt auf Basis des Urteils in der Causa Birnbacher 600.000 Euro von der Witwe und den beiden Töchtern. - FOTO: APA/GERT EGGENBERGER
Die Verhandlung war unter großem Medieninteresse gestartet. Richterin Sabine Grün bat gleich zu Beginn Zuhörer und Journalisten aus dem Saal, um alleine mit den Parteienvertretern zu sprechen. "Ein Vergleich scheint im derzeitigen Verfahrensstadium nicht möglich", stellte Grün nach der rund 40 Minuten dauernden Unterredung fest.

Zweiter Anlauf

Die ehemalige Kärntner Landesholding fordert jenes Geld zurück, das beim Hypo-Verkauf an den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher als Honorar geflossen ist. Sechs Millionen Euro zahlte die Landesholding, nachdem Birnbacher ursprünglich sogar zwölf Millionen verlangt hatte. Im Strafprozess gegen Birnbacher und Haiders damaligen Regierungskollegen Josef Martinz (ÖVP) stellte sich heraus, dass das Honorar weit überhöht war, was Birnbacher auch zugab. Ebenso gestand er ein, dass Haider und Martinz von dem Honorar eine Finanzierung für ihre Parteien lukrieren wollten.

Die Verhandlung am Montag war bereits der zweite Anlauf für den Zivilprozess. Das Landesgericht Klagenfurt hatte die Klage im Herbst 2015 abgewiesen und das mit der "Unzulässigkeit des Rechtswegs" begründet. Damit war man der Argumentation von Erbinnen-Anwalt Dieter Böhmdorfer gefolgt. Sowohl das Oberlandesgericht Graz und als auch der Oberste Gerichtshof (OGH) sahen das aber anders und ließen die Klage zu.

Fortsetzung im März

Nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde am Montag der Terminplan für den weiteren Prozessverlauf festgelegt: So ist geplant, dass am 6. März 2018 sowohl Dietrich Birnbacher als auch Josef Martinz einvernommen werden. Zwei Tage später sollen die ebenfalls in der Birnbacher-Causa verurteilten damaligen Holding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander aussagen.

Auf Nachfrage von Richterin Grün sagte Anwalt Michael Pressl, der Vertreter des Landes Kärnten, dass die offene Forderung noch mehr als 2,9 Mio. Euro betrage. Durch einen Liegenschaftsverkauf Birnbachers seien 800.000 Euro eingegangen, in einem Exekutionsverfahren wurden bis Oktober 2017 insgesamt 20.000 Euro lukriert.

Der Prozess wurde vertagt, ob auch die beklagten Haider-Erbinnen einvernommen werden, war vorerst unklar.

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