Aslan-Studie: "Spezieller Fall, den wir so noch nie hatten"

Islamwissenschafter Aslan mit Außen- und Integrationsminister Kurz
Die Studie über "islamische Kindergärten" sorgte in der Innenpolitik für ein mittelschweres Erdbeben. Zuerst wegen der Ergebnisse, dann wegen eine möglichen Manipulation durch Mitarbeiter von Sebastian Kurz. Nicole Föger leitet die Agentur, die die Vorwürfe nun überprüft.

Hat Ednan Aslan gegen seinen Berufskodex als Wissenschaftler verstoßen? Hat er zugelassen, dass Beamte des Integrationsministeriums entscheidende Passagen in seine Studie über "islamische Kindergärten" frisiert haben?

Der Universität Wien, an der Aslan lehrt, war die Causa zu heikel. Rektor Heinz Engl übergab den Fall der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI). Eine unabhängige Kommission bestehend aus sechs Forschern wird prüfen, inwieweit der Studienautor gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstößt. Das Verfahren gegen Aslan wird Stephan Rixen leiten, ein deutscher Jurist, der schon die Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg sezierte.

Nicole Föger leitet die OeAWI-Geschäftsstelle. Im KURIER-Gespräch erklärt sie, wie die Kommission vorgehen wird, warum der Fall "speziell" ist und ob die Kommission überhaupt unabhängig arbeiten kann, wenn ein Berater von Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz im Vorstand sitzt.


KURIER: Frau Föger, wann haben Sie davon erfahren, dass die OeAWI die umstrittene Kindergartenstudie von Ednan Aslan überprüfen sollen?

Nicole Föger: Vergangene Woche. Rektor Heinz Engl hat mich am Tag vor der Pressemitteilung angerufen und gesagt, dass wir diesen Fall übernehmen müssen, weil Ednan Aslan das Recht auf eine objektive Prüfung haben muss.

Hätte die Universität eine objektive Prüfung nicht gewährleisten können?

Es sind schwierige Fälle, wenn eine Universität die Arbeit des eigenen Mitarbeiters untersuchen muss. Hinzu kommt, dass von Ednan Aslans Studie überall zu lesen, sehen und hören war. Diese Brisanz und Aufmerksamkeit kann für die Uni Wien nur eine Lose-Lose-Situation bedeuten. Egal was bei der Prüfung herausgekommen wäre, Kritiker hätten der Uni Wien Befangenheit vorgeworfen. Deshalb war der Schritt notwendig und richtig.

Aslan-Studie: "Spezieller Fall, den wir so noch nie hatten"
Heinz Engl, Rektor Universität Wien

Die Studie galt bereits kurz nach ihrer Veröffentlichung als umstritten. Wissenschaftler bemängelten die Herangehensweise. Gab es je eine Beschwerde?

Nein, gab es nicht. Unsere Kommission könnte zwar selbst aktiv werden, aber das war noch nie der Fall, weil wir ohnehin viele Anfragen von unseren Mitgliedsorganisationen bekommen. Für gewöhnlich arbeiten wir erst dann los, wenn wir einen Hinweis bekommen. Es muss aber gar nicht der Rektor einer Universität sein, auch einzelne Wissenschaftler können sich an uns wenden. Bei privaten Anfragen entscheidet die Kommission, ob sie dem Verdacht nachgeht.

Die Kommission ist hochkarätig besetzt. Sechs renommierte Forscher aus sechs unterschiedlichen Fachgebieten.

Die Kommission vertritt derzeit die großen Fachgebiete der Wissenschaft. Aber wir müssen uns auf die Zukunft vorbereiten. Big Data ist ein großes Thema. Es gibt Wissenschaftler, die mit Statistiken arbeiten, aber nie gelernt haben, wie man sie richtig einsetzt. Aber wie soll jemand Statistiken interpretieren, wenn das Rüstzeug dafür fehlt? Wir versuchen, diese Richtung in der Kommission einzuschlagen. Es ist wichtig, dass unsere Experten auf die Fälle spezialisiert eingehen können.

Worauf wird es bei Aslan-Studie ankommen?

Das kann ich Ihnen noch nicht genau sagen. Das umfangreiche Datenmaterial, das wir von der Uni Wien erhalten haben, muss erst noch gesichtet und mit der Kommission besprochen werden. In diesem Fall haben wir unseren Kommissionsvorsitzenden selbst, Stephan Rixen, zum Verfahrensleiter gewählt (Rixen leitete die Kommission zur Plagiatsaffäre von Karl-Theodor zu Guttenberg, Anm.). Dann stellt sich die Frage, ob wir näher auf den Inhalt der Studie eingehen werden oder ob wir uns mit der Frage beschäftigen müssen, inwieweit sich ein Wissenschaftler auf die Einmischung des Auftraggebers in seine Forschung einlassen darf? So wie auch schon in anderen Fällen, werden ziemlich sicher zumindest zwei Gutachten von Fachexperten außerhalb Österreichs eingeholt werden. Vielleicht sogar drei.

Und die Gutachter untersuchen die ganze Studie?

Oder es werden Schwerpunkte definiert.

Worin besteht dann die Aufgabe der Kommission?

Die Uni Wien hat schon eine gewisse Vorarbeit geleistet. Die Kommission wird sich nun mit dem erhobenen Vorwurf gegen Aslan auseinandersetzen, Stellungnahmen der Beteiligten sichten, Dokumente überprüfen, externe Fachgutachten beauftragen und wenn nötig selbst Betroffene befragen. In der Regel dauert es zwischen drei und acht Monate bis zu einer finalen Stellungnahme, die alle sechs Kommissionsmitglieder gemeinsam vertreten können.

Wir könnten also vor der Nationalratswahl wissen, ob bei der Studie über "islamische Kindergärten" ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt?

Das wird wohl erwartet und ist hoffentlich auch machbar. Aber der Zeitfaktor liegt nicht bei uns, sondern bei den externen Gutachtern. Erstens ist Urlaubszeit und zweitens wissen wir aus Erfahrung, dass Gutachterzusagen bei prominenten Fällen problematisch sind. Es ist einfacher Gutachten zu bekommen, wenn Medien nicht darüber berichtet haben. Das Suchen ist nicht das Problem, sondern die Zusagen. Am Ende werden die Mutigen übrigbleiben.

Aslan-Studie: "Spezieller Fall, den wir so noch nie hatten"
Kindergarten Kontrolle, islamischer Kindergarten "Sindbad" Wien 21, MA,

Wann sprechen wir überhaupt von einem wissenschaftlichen Fehlverhalten?

Wenn ein Forscher vorsätzlich, wissentlich oder grob fahrlässig gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstößt. Darunter fallen zum Beispiel Plagiate, Sabotage von Forschungsprozessen oder das Erfinden und Fälschen von Daten. Aber auch wenn Nachwuchswissenschaftler beim beruflichen Fortkommen benachteiligt werden, zum Beispiel indem man sie nicht als Mitautoren erkenntlich macht. Wir arbeiten anhand unserer Richtlinien, die alle 37 Mitgliedsorganisationen unterschrieben haben.

­Bei einer Auftragsstudie forscht der Wissenschaftler möglicherweise als Privatperson. Ist er den Richtlinien verpflichtet?

Sagen wir so: Die Richtlinien sind sowas wie ein Berufskodex. Wenn man ein guter Wissenschaftler sein möchte, gibt es einfach gewisse Dinge, an die man sich halten muss. Wer Daten erfindet oder fälscht, plagiiert oder die Beiträge von Kollegen, mit denen man zusammenarbeitet, nicht kenntlich macht, arbeitet nicht sauber. Das ist das Schlimmste, was man in der Forschung machen kann. Mittlerweile ist es sogar üblich, dass Wissenschaftler mit ihrem Dienstvertrag auch die Richtlinien unterschreiben. Ja, sie sind ihnen verpflichtet.

Trotzdem wird dagegen verstoßen. Welche Vorwürfe werden am häufigsten eingebracht?

Plagiate. Von Juni 2009 bis Juni 2017 erhielten wir 121 Anfragen (53 wurden aus unterschiedlichen Gründen nicht verhandelt, Anm.), davon waren 56 Plagiatsvorwürfe. An zweiter Stelle liegen Konflikte unter Autoren (26). Es gibt Fälle, in denen Senior Scientists um die Autorenposition bei einer Publikation streiten. Das mag im ersten Augenblick nach einer Banalität klingen, hat aber seine Berechtigung.

Wieso?

Jede Position hat eine bestimmte Bedeutung. In den Naturwissenschaften wird für gewöhnlich der Wissenschaftler, der die meiste Arbeit in die Publikation investiert hat, als Erstautor genannt. Der Letztautor ist derjenige, der das Forschungsprojekt aufgetrieben hat oder der verantwortliche Supervisor war. Die Mitte hat einen geringeren Wert. Das ist nicht überall so. Zum Beispiel werden in den Computerwissenschaften die Autoren nach dem Alphabet gereiht. Wenn Ihr Familienname mit A beginnt, werden Sie als Erstautor genannt, egal wie viel Arbeit sie in die Studie hineingesteckt haben.

Beim Konflikt geht es ums Renommee des Wissenschaftlers?

Der Forscher wird schließlich nach den Impact-Faktoren bewertet, die Währung der Wissenschaft. Wer in bedeutenden Magazinen publiziert oder oft zitiert wird, dessen Publikationen haben einen höheren Impact-Faktor. Wer zum Beispiel in den Naturwissenschaften oft als Letztautor genannt wird, wird ein gutes Image als Projektverantwortlicher haben. An vielen Unis müssen Jungwissenschaftler zuerst eine oder zwei Erstautorenpublikationen haben, damit sie ihre Dissertation beenden können. Es geht hier wirklich um etwas.

2013 wurde die Kommission wegen ihrer Entscheidung beim Plagiatsvorwurf gegen EU-Kommissar Johannes Hahn heftig kritisiert. Sie sind zum Schluss gekommen, dass es sich bei seiner Dissertation um kein Plagiat handelt, aber heute nicht mehr den Standards entspricht.

Die Experten haben überprüft, welche Zitierregeln und -richtlinien damals, als Hahn dissertierte, zugänglich waren oder in Lehrveranstaltungen vermittelt worden sind. Und die Stellungnahme der Kommission war eindeutig. Grundsätzlich stelle ich aber zur Diskussion: Was wäre, wenn man alle Dissertationen aus den Achtzigerjahren mit den heutigen Zitierregeln beurteilt? Es könnte vielleicht sein, dass man zum Beispiel 80 Prozent der Wissenschaftler den Doktortitel aberkennen müsste – wer weiß? Viele Faktoren beeinflussen die Entscheidung. Die Plagiatssoftware ist auch kein Garant, weil sie nur auf gewisse Quellen zurückgreift. Jetzt wenn alle Bücher digitalisiert werden, stehen wir vor einer neuen Herausforderung. Wer heute eine astreine Arbeit abgibt, kann in zehn Jahren plagiiert haben, weil die Software dann auch auf diese Quellen Zugriff hätte.

Aslan-Studie: "Spezieller Fall, den wir so noch nie hatten"
Bogdan Roscic

Den Plagiatsvorwurf von Staatsoperndirektor Bogdan Roščić untersucht die Kommission nicht?

Nein, die Uni Wien hat selbst ein Prüfverfahren eröffnet. Das macht durchaus Sinn. Wenn wir jeden Fall übernehmen müssten, nicht nur die, die in den Medien präsentiert werden, dann müsste man uns personell und finanziell ordentlich aufstocken.

Was passiert eigentlich mit den Betreuern von Dissertanten, die plagiiert haben? Immerhin "überwachen" sie die Arbeit.

Der Betreuer muss nicht davon ausgehen, dass er getäuscht worden ist. Es gilt der Vertrauensgrundsatz. Dem stimme ich zwar noch zu. Aber wie geht man mit Betreuern um, bei denen es immer wieder vorkommt, dass Diplomarbeiten oder Dissertationen nicht der guten wissenschaftlichen Praxis entsprechen?

Also Sanktionen gibt es keine?

Rechtlich gesehen nein. Aber das Wichtigste, was Wissenschaftler besitzen, ist ihre Reputation. Und Sie können sich sicher sein, dass sich solche Dinge in akademischen Kreisen sehr schnell herumsprechen. Die Mundpropaganda ist sehr gut.

Kommen wir zum aktuellen Fall zurück: die Kindergartenstudie von Ednan Aslan.

Ein sehr spezieller Fall, den wir so noch nie hatten.

Der Vorwurf lautet, dass Daten bzw. Aussagen durch Beamte des Integrationsministeriums manipuliert wurden.

Egal, wer eingegriffen hat, am Ende trägt der Wissenschaftler die Verantwortung ganz alleine. Ich möchte noch betonen, dass auch der Aslan-Fall wie alle anderen Fälle zuerst auf einem Verdacht beruht.

Ist es die Regel, dass sich Auftraggeber in die Forschung einmischen?

Ob es die Regel ist, kann ich nicht sagen. Aber es ist gang und gäbe, dass sich der Auftraggeber – sagen wir – rückmeldet. Durchaus kann es auch sein, dass der Geldgeber nicht mehr bereit ist, die Studie zu bezahlen, wenn das Ergebnis in eine andere Richtung geht als gewünscht. Im Prinzip fließt das Geld erst am Ende des Auftrags. Es wird darüber selten gesprochen, aber auf die Forscher lastet ein enormer Druck. Laut einer jüngsten Umfrage mussten rund 15 Prozent ihre Ergebnisse schon mal ändern, weil der Auftraggeber es verlangt hat. Vielleicht ist die Kindergartenstudie insofern gut, weil die Beziehung zwischen Forscher und Auftraggeber thematisiert wird.

Kommen wir zu Heinz Faßmann, Vize-Rektor der Uni Wien und Berater von Integrationsminister Sebastian Kurz. Er sitzt im OeAWI-Vorstand. Kann er im Fall Aslan eingreifen?

Nein. Niemand kann das. Der Vorstand hat mit der Kommission nichts zu tun. Dafür kann ich meine Hand ins Feuer legen. Wenn die Politik in die Untersuchung eingreifen würde, gäbe es einen Aufstand der Kommissionsmitglieder. Sie sind sehr bedacht auf ihre Unabhängigkeit und würden sich nie reinpfuschen lassen. Tatsache ist aber, dass der Vorstand natürlich über die Medien auch mitbekommen hat, dass wir die Anfrage bekommen haben.

Im Statut ist festgeschrieben, dass ein Fehlverhalten auf Nachfrage dem Vorstand mitgeteilt werden kann. Wieso ist das notwendig?

Der Vorstand kann im Prinzip verklagt werden, weil sie auch die Verantwortung für die Entscheidungen der Kommission trägt. Wenn zum Beispiel ein Starchirurg die Agentur verklagt, weil sein Ruf aufgrund der Empfehlung der Kommission beschädigt wurde und er deshalb für drei Jahre kein Gehalt bekommen hat, möchte der Vorstand das wissen. Er will zumindest über Fälle informiert werden, wo es sehr heikel werden kann.

Am Ende wird die Kommission der Universität Wien eine Stellungnahme plus Empfehlung abgeben. Was passiert, wenn sie diese nicht annimmt?

Dagegen können wir nichts machen. Die Kommission ist ein beratendes Gremium. Es gibt nur wenige Kommissionen in Europa, deren Empfehlungen rechtlich bindend sind. In Dänemark, Polen oder Norwegen zum Beispiel.

Wäre es für Österreich auch sinnvoll?

Es hat Vor- und Nachteile. In den USA, wo zwei staatliche Behörden wissenschaftliches Fehlverhalten untersuchen, ist schon viel Bürokratie im Spiel. Man braucht Rechtsanwälte, der Prozess dauert oft mehrere Jahre. Inzwischen kann die Reputation des Wissenschaftlers, weil sein Name bekanntgegeben wurde, sehr unter dem Verfahren gelitten haben - obwohl noch nichts bewiesen wurde. Er musste vielleicht auch aufhören zu forschen, weil ihm alle Förderungen entzogen wurden. Das ist ein relativ schwieriges System.

Aslan-Studie: "Spezieller Fall, den wir so noch nie hatten"

Zur Person: Nicole Föger leitet seit 2010 die Geschäftsstelle der OeAWI. Sie studierte Biochemie an der Universität Wien und war u.a. als Gastwissenschaftlerin am Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg tätig. Seit April 2012 ist sie Vorsitzende des European Network of Research Integrity Offices.

Hinweis des Autors: Eine Kurzfassung des Interviews erschien am 22. Juli in der KURIER-Tageszeitung. Wir können gerne über das Thema des Artikels ("Kindergartenstudie") diskutieren. Sie erreichen mich unter der E-Mail-Adresse juergen.klatzer@kurier.at.

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