Wiener FPÖ: Ex-Germania-Mitglied sitzt im Landtag

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Der FPÖ-Abgeordnete Stefan Berger will die NS-Liederstellen nicht gekannt haben. Er hat die Burschenschaft laut eigener Aussage verlassen. Die SPÖ und Grünen reagierten mit Kritik.

Die Burschenschaft "Germania zu Wiener Neustadt" war bis vor kurzem auch im Wiener Landtag vertreten - und zwar durch den FPÖ-Abgeordneten Stefan Berger, wie das profil berichtet. Allerdings betont der Freiheitliche, die Verbindung nach dem Bekanntwerden eines rassistischen und antisemitischen Liedtexts verlassen zu haben.

In einer Stellungnahme gegenüber profil nennt er die entsprechenden Liedstellen "widerlich und verurteilenswert". Natürlich habe er diese nicht gekannt, sonst hätte er Strafanzeige erstattet: "Mit diesem Gedankengut will ich nichts zu tun haben."

SPÖ und Grüne fordern Konsequenzen

Mit Kritik reagieren SPÖ und Grünen darauf, dass mit Stefan Berger ein Ex-Mitglied der Burschenschaft "Germania zu Wiener Neustadt" im Wiener Landtag sitzt. "Deutschtümelei und vor allem Antisemitismus haben im Wiener Rathaus nichts verloren. Ziehen Sie wie Ihr Kamerad Udo Landbauer die Konsequenzen", forderte am Samstag SPÖ-Klubobmann Christian Oxonitsch von Berger.

Der Grüne Klubchef David Ellensohn verlangte, sämtliche Burschenschaften auf deren Demokratiefeindlichkeit, Antisemitismus sowie Verstöße gegen das Verbotsgesetz zu untersuchen: "Ich nehme nicht an, dass die blauen Burschenschafter nur 'Hänschen klein' zum Besten geben."

Landbauer verzichtete auf Mandat

Auch der niederösterreichische FPÖ-Spitzenkandidat Udo Landbauer hatte die "Germania zu Wiener Neustadt" verlassen, nachdem der entsprechende Liedtext an die Öffentlichkeit geraten war. Er verzichtete allerdings nach starkem Druck von ÖVP und Medien (zumindest vorläufig) auf sein vergangenen Sonntag errungenes Landtagsmandat.

Für Landbauer gilt aber, was einst schon für den vorübergehend in Ungnade gefallenen Martin Graf galt: Es gibt von der Bundes- wie auch von der Landespartei das Zugeständnis einer allumfassenden Rehabilitation, sobald die strafrechtlichen Ermittlungen in der Causa eingestellt worden sind.

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