Westenthaler-Prozess wird ab Mittwoch wiederholt

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Es geht um eine 300.000 Euro-Zahlung ans BZÖ und eine Förder-Million für die Fußball-Bundesliga

Ab Mittwoch wird in Wien der Betrugs- und Untreueprozess gegen Peter Westenthaler wiederholt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Anfang März den im Vorjahr ergangenen Freispruch für den Ex-FPÖ- und -BZÖ-Politiker aufgehoben und eine neue Verhandlung um eine Zahlung von 300.000 Euro an das BZÖ sowie die angeblich missbräuchliche Verwendung einer Förder-Million für die Fußball-Bundesliga angeordnet.

Maßgeblich für die Neudurchführung waren zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel im Ersturteil. Beide Anklagepunkte müssen deshalb in einer vorerst auf fünf Tage anberaumten Verhandlung erneut beleuchtet werden. Dabei geht es zum einen um eine im Sommer 2006 angeblich auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine parteieigene Agentur des BZÖ, die auf Betreiben von Westenthaler - damals BZÖ-Obmann - letztlich den Orangen zugeflossen sein soll. Zum anderen soll Westenthaler in seiner früheren Funktion als Bundesliga-Vorstand gemeinsam mit seinem Co Thomas Kornhoff eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga widmungswidrig verwendet haben. Das Geld sollte der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen, wurde laut Anklage aber zur Finanzierung eines Vergleichs herangezogen, um eine gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldner-Klage abzuwenden.

Westenthaler weist Schuld von sich

Westenthaler hat zu beiden Fakten stets jede Schuld von sich gewiesen. Den Freispruch nannte er "eine logische Konsequenz", weder er noch Kornhoff hätten sich etwas zuschulden kommen lassen. Der zweite Rechtsgang ist vorerst bis zum 18. November anberaumt, könnte allerdings in die Verlängerung gehen, sollten die Verteidiger weitere Beweisanträge stellen, wie im Grauen Haus zu erfahren war. Mehr als ein Dutzend Zeugen sind derzeit geladen - allerdings nicht mehr der ehemalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel sowie Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, die im ersten Durchgang noch zum Zustandekommen der Förder-Million befragt wurden.

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