Westenthaler geht gegen Twitter-Nutzer vor

Peter Westenthaler im Straflandesgericht Wien
Der Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker konfrontierte User, die einen Tweet des Kanzlersohnes Niko Kern geteilt haben, mit hohen Entschädigungsforderungen.

Peter Westenthaler geht derzeit per Anwaltsbrief gegen mehrere Twitter-Nutzer wegen angeblicher Verletzung der Unschuldsvermutung vor. Wie der Standard berichtet, betrifft das rechtliche Vorgehen des früheren FPÖ/BZÖ-Politikers jene User, die im August einen Tweet von Kanzlersohn Niko Kern geteilt haben, in dem dieser an "Schandtaten des inneren ÖVP/FPÖ-Zirkels" erinnerte.

Kern hängte seinem mittlerweile gelöschten Tweet eine Grafik an, in dem Gerichtsurteile und laufende Prozesse gegen Politiker, Berater und Lobbyisten aus der letzten ÖVP-BZÖ-Regierung aufgelistet waren. Darunter befand sich auch Westenthaler, der laut dieser Grafik wegen "Untreue und Betrug" zu "10 Monaten unbedingt" verurteilt worden war.

Nicht rechtskräftig

Dieses Urteil des Wiener Landesgerichts für Strafsachen erging am 13. Jänner dieses Jahres, allerdings ging Westenthaler umgehend dagegen in Berufung, weshalb die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist. Westenthaler wirft den Beklagten deshalb vor, die Unschuldsvermutung verletzt zu haben, er fordert hohe Entschädigungszahlungen.

Die von Niko Kern und den Twitternutzern verbreitete Grafik stammt aus einem KURIER-Artikel vom März, in dem allerdings ausdrücklich erwähnt wird, dass Westenthaler nicht rechtskräftig verurteilt worden ist.

Auch Niko Kern belangt

Betroffene schildern dem Standard, dass die Causa ihnen nervlich wie finanziell zu schaffen mache. Kern selbst soll laut dem Bericht ebenfalls Post von der Anwaltskanzlei Gheneff-Rami-Sommer erhalten zu haben.

Westenthaler-Anwalt Michael Rami rechtfertigte die Aktion gegenüber dem Standard damit, dass die Verletzung der Unschuldsvermutung "ein schweres medienrechtliches Vergehen" sei. Es seien auch nur solche Nutzer belangt worden, die die Grafik "zustimmend kommentiert" haben.

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