Westenthaler beteuert weiterhin Schuldlosigkeit

Peter Westenthaler
Neuauflage im Untreue- und Betrugsprozess gegen Ex-FPÖ- und-BZÖ-Politiker.

Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker

hat am Mittwoch im zweiten Rechtsgang in seinem Betrugs- und Untreueprozess neuerlich seine Schuldlosigkeit beteuert. "Ich habe nicht ein Mal daran gedacht, jemanden zu täuschen oder zu schädigen", versicherte der mittlerweile ergraute 49-Jährige im Wiener Landesgericht einem Schöffensenat (Vorsitz: Marion Hohenecker).

Prozess wiederholt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Anfang März die im Vorjahr ergangenen Freisprüche für Westenthaler und seinen mitangeklagten seinerzeitigen Fußball-Bundesliga-Co-Vorstand Thomas Kornhoff aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Maßgeblich dafür waren zahlreiche Begründungs-und Feststellungsmängel in der erstinstanzlichen Entscheidung. Beide Anklagepunkte - eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ sowie die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Fußball-Bundesliga - müssen deshalb neuerlich geprüft werden. Vorerst sind dafür fünf Verhandlungstage anberaumt.

Westenthaler beteuert weiterhin Schuldlosigkeit
ABD0017_20161109 - WIEN - ÖSTERREICH: Der Angeklagte Peter Westenthaler am Mittwoch, 09. November 2016, vor Beginn des Prozesses gegen ihn wegen Untreue und Betrug am Straflandesgericht Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Anfang März den im Vorjahr ergangenen Freispruch für Westenthaler aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH

Oberstaatsanwältin Bettina Schreiber zeigte sich in ihrem Eingangsplädoyer höchst angriffslustig. Westenthaler habe nach seinem Antritt als Bundesliga-Vorstand - er fungierte von Februar 2003 bis August 2004 als Marketing-Chef der obersten Spielklasse - "Gelder der Bundesliga durchaus großzügig ausgegeben", beispielsweise einen engen Vertrauten und seine frühere Sekretärin angestellt und "eine große Gala im Happel-Stadion mit 500 geladenen Gästen und einem eigens komponierten Bundesliga-Song" gefeiert. "Die Folge war ein großes, großes Defizit", bilanzierte Schreiber.

In strafrechtlicher Hinsicht war allerdings die Förder-Million bedeutender, die Westenthaler dem damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) abtrotzte, nachdem er bei seinem Parteifreund, dem Sportstaatssekretär Karl Schweitzer (FPÖ, später BZÖ), auf taube Ohren gestoßen war.

"Schweitzer war dem Fußball nie sehr zugetan. Schon gar nicht dem Profifußball, weil er gemeint hat, dass die eh alle Millionen verdienen. Der Schweitzer ist Zeit seines Lebens Basketballer gewesen", erinnerte sich Westenthaler im Landesgericht für Strafsachen. Nachdem er, Westenthaler, das Gespräch mit Schüssel gesucht hätte, habe es dann aber doch eine Subvention für die Jugend-Förderung gegeben, von der die Bundesliga-Vereine profitieren sollten: "Er (Schweitzer, Anm.) ist dann overruled worden. Wie das so ist, wenn einer Staatssekretär ist und nicht Bundeskanzler."

Westenthaler beteuert weiterhin Schuldlosigkeit
ABD0022_20161109 - WIEN - ÖSTERREICH: Der Angeklagte Peter Westenthaler am Mittwoch, 09. November 2016, vor Beginn des Prozesses gegen ihn wegen Untreue und Betrug am Straflandesgericht Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Anfang März den im Vorjahr ergangenen Freispruch für Westenthaler aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH

Diese Million, die der Nationalrat im Dezember 2004 in Form eines Budgetüberschreitungsgesetzes genehmigte, sollen Westenthaler und sein Vorstandskollege Kornhoff allerdings nicht widmungsgemäß verwendet, sondern zur Finanzierung eines Vergleichs zur Abdeckung von Alt-Schulden herangezogen haben, die die Bundesliga in ihrer Existenz bedrohten. Oberstaatsanwältin Schreiber unterstellte den Angeklagten wörtlich ein "Täuschungsmanöver". Die beiden hätten "beschlossen, dass die Bundesliga-Vereine die Million nie sehen werden", den Aufsichtsrat und den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) ausgetrickst und sich die Subvention "geschnappt", wie sich die Anklägerin ausdrückte.

Westenthaler und Kornhoff haben das stets bestritten. Der Ex-Politiker verwies in seiner heutigen Einvernahme wiederholt auf den Freispruch aus dem Vorjahr, wobei er Passagen aus der schriftlichen Entscheidung verlas. "Unser Wille war, das Beste für die Bundesliga zu machen", betonte er. Die gegenständliche Förderung sei "eine der strengst geprüften überhaupt" gewesen. Grundsätzlich wären alle Zahlungseingänge - neben der Millionen-Subvention vor allem 5,6 Millionen Euro aus TV-Rechten - auf ein Konto bei der Bundesliga gekommen und von dort über einen Vergabe-Schlüssel an die Vereine ausgeschüttet worden. Bei der Bundesliga wären nur zwei Prozent verblieben, "um den Bürobetrieb zu finanzieren", so Westenthaler.

"Geld hat kein Mascherl", bekräftigte sein Verteidiger Thomas Kralik. "Es kann nicht sein, dass es vom jeweiligen Konto-Stand abhängig ist, ob das jetzt TV-Gelder sind oder die Jugendförderung. Für die Angeklagten war klar: alles, was oben reinkommt, geht unten für die Vereine raus."

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