Rezept für kränkelnde Pflege gesucht

Minister Rudolf Hundstorfer im Pflegeheim: Er verhandelt für die SPÖ große Brocken im Sozialsystem
In den Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP geht es um eine dauerhafte Lösung.

Bis 2016 ist die Finanzierung noch gesichert: Derzeit fließen rund 4,1 Milliarden Euro in die Pflege. Die Ausgabenzuwächse, die die Länder und Gemeinden tragen, werden bis dahin über den Pflegefonds abgefangen.

Wie es mit der Finanzierung danach weitergeht, muss in den Koalitionsverhandlungen geklärt werden. Große Teile von SPÖ und ÖVP sind für eine Finanzierung aus dem allgemeinen Steuertopf. NGOs wie Caritas, Hilfswerk und Rotes Kreuz verlangen nach einem runden Tisch mit der Regierung, um die Finanzierung und andere drängende Fragen der Pflege zu klären. Walter Marschitz, Hilfswerk-Geschäftsführer, begründet diese Forderung so: „Es geht darum, die politischen Entscheidungsprozesse transparent zu gestalten und die Expertise von Fachleuten einfließen zu lassen.“ Damit entspräche die Regierung auch dem eigenen Ziel „neu regieren“.

Welche sind die großen Brocken in der Pflege?

Wer soll zahlen? Zwar bezahlen nur in der Steiermark die Kinder für ihre ins Pflegeheim aufgenommenen Eltern (ab 1500 Euro netto 60 Euro, wer mehr verdient zahlt mehr, Anm.) einen Regress. In anderen Bundesländern gilt wieder die Unterhaltspflicht gegenüber nahen Angehörigen, die in stationäre Pflege kommen. Außerdem wird Vermögen (etwa ein Haus) von Pflegepatienten herangezogen, um die Pflegekosten zu bedecken. Für Kosten aus stationärer Pflege wird zudem der Wert von Erbschaften in voller Höhe herangezogen. „Wer Eltern hat, die gesund sterben, erbt steuerfrei. Wer Eltern hat, die im Pflegeheim sterben, zahlt de facto Erbschaftssteuer“, kritisieren Experten.

Die mögliche Lösung sieht so aus: Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Finanzierung der Pflege bei gleichzeitiger Abschaffung des Angehörigen-Regresses.

Die Alternative einer Pflegeversicherung hat wenig Befürworter. Die Hauptgründe: Es würden sich die Lohnnebenkosten erhöhen. Laut Sozialministerium würden die Beitragseinnahmen außerdem nicht im selben Ausmaß steigen wie die derzeitige Kostendynamik in der Pflege. Relativ rasch wären die Kassen aus einer solchen Pflegeversicherung daher wieder leer.

Wer pflegt? Bis 2025 wird der Personalbedarf von jetzt 45.155 Personen (bemessen an Vollzeitkräften) an Pflegepersonal auf 67.650 Personen steigen. Der tatsächliche Personalbedarf ist viel höher, weil in der Pflege die Teilzeitquote sehr hoch ist. NGOs verlangen daher eine Reform der Ausbildung der relevanten Berufe (z. B. Pflegediplom) und ein aktives Rekrutieren von Arbeitskräften– auch im Ausland. Im Sozialministerium wird überlegt, die Tätigkeiten der einzelnen Berufe zu reformieren. Ein Beispiel: Diplomiertes Personal darf Spritzen geben, Hilfskräfte nicht. Das sei nicht im Interesse der Personen, die mobile Pflege in Anspruch nehmen.

Was gilt? In jedem Bundesland gibt es andere Standards, was die Qualität der Pflege betrifft. Geplant ist, diese Standards zu vereinheitlichen. Die Unterschiede reichen von der Einstufung zum Pflegegeld, wie der Rechnungshof schon kritisiert hat, bis zu den Selbstbehalten, die für Sachleistungen zu zahlen sind. Eines von vielen Beispielen dazu: Eine alleinstehende 83-jährige Person mit einer Pension von 950 Euro pro Monat und Pflegegeld der Stufe 3 wird einmal pro Monat von einer mobilen Krankenschwester besucht. In der Steiermark beträgt der Selbstbehalt dafür 139 Euro, in Tirol rund 38 Euro und in Wien null.

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