Waxingstudio-Besitzerin: "Same shit" statt Plan A

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner beim Besuch von Katia Wagners Beauty Bar am 8. Februar
Beautyunternehmerin Katia Wagner bekam kürzlich Besuch von Vizekanzler Mitterlehner. Seitdem seien die behördlichen Kontrollbesuche nicht weniger geworden, schreibt sie auf Facebook. Gewerkschaft und AK schießen zurück.

[Update 16:06 - Reaktion der Gewerkschaft vida und der AK Wien]

Unternehmerin Katia Wagner, deren Waxing Studio Vizekanzler Reinhold Mitterlehner aus Solidarität gegen zu viel bürokratischen Pflanz besuchte, berichtet auf Facebook, wie es ihr weiter erging: "Ich sehe nun die Herrschaften des Arbeitsinspektorats öfter als meine Eltern und ich glaube, dass ich bald sämtliche Arbeitsinspektoren, die Wien zu bieten hat, in meinem Studio begrüßen durfte. Nein, leider nicht zum Waxing, sondern zu Kontrollbesuchen. Wir freuen uns, verkünden zu können, dass sich die Anzahl an Auflagen, die an uns gestellt werden, mehr als verdoppelt hat."

Des Weiteren berichtet Wagner: "Außerdem wurde Strafanzeige gegen mich erstattet. Der Slogan ,Gosch’n, sonst wirst drosch’n‘ wäre viel treffender als ,Beraten statt strafen‘, liebes Arbeitsinspektorat. Liebe Freunde, alles bleibt beim Alten. Kein Plan A, kein Plan B, einfach nur same shit."

Mitterlehner hat mittlerweile auf Facebook auf Wagners Posting reagiert: Er teile das Anliegen der Beautysalonbesitzerin und richtete folgende "Forderung an den Sozialminister: Schikanen einstellen, Betriebe arbeiten lassen! Arbeitnehmerschutz ist uns allen wichtig, muss aber praxistauglich gestaltet sein, daher möglichst rasch reformieren."

Das Engagement der ehemaligen "Miss Earth Austria" gegen Behördenschikanen erinnert ein bisschen an die Aktivitäten der unter dem Titel "Wut-Oma" bekannt gewordenen Gastwirtin Frieda Nagl (†). Auch sie machte durch einen gemeinsamen Auftritt mit Mitterlehner, damals bei einer ORF-Diskussionssendung, erstmals auf sich aufmerksam.

Gewerkschaft kritisiert Mitterlehner scharf

Die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida hingegen findet die Aussagen Wagners und auch die Unterstützung durch den Vizekanzler "nicht lustig". "Es ist verwerflich, wenn sich Politiker dafür hergeben, eine wertvolle Einrichtung wie das Arbeitsinspektorat schlecht zu machen", erklärt vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit via Aussendung. "Das Arbeitsinspektorat leistet wertvollste Arbeit und hat es sich nicht verdient, für ein paar Likes derart verhöhnt zu werden". Alleine im Jahr 2015 habe es über 156.000 Arbeitsunfälle gegeben, davon 73 tödliche, berichtet Hebenstreit. Er erinnert auch an die Folgekosten "unverantwortlicher Arbeitgeber": "Vielleicht kann da der Vizekanzler näher Auskunft darüber geben, was uns allen die Versehrten kosten, für die der Arbeitsinspektor zu spät gekommen ist."

Auch die Gewerkschaft sei gegen unnötige Bürokratie. "Dann machen wir aber gleich Nägel mit Köpfen und schaffen wir die Bundesländer ab. Beim Arbeitnehmerschutz wünsche ich mir eine Reform der Strafen", sagt der Gewerkschafter. Hebenstreit schlägt vor, dass Verstöße gegen die Arbeitszeitaufzeichnungen in Zukunft nicht mehr mit Verwaltungsstrafen, sondern mit strafrechtlichen Untreuebestimmungen sanktioniert werden, "dann löst sich auch die Frage mit dem Kumulationsprinzip von selbst".

AK Wien beklagt Bedingungen für Mitarbeiter

Die Arbeiterkammer Wien schießt via Aussendung gleich gegen die Beauty-Unternehmerin selbst: "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“, sagt Hans Trenner, Leiter des Beratungsbereiches der AK Wien. Die Beschäftigten der seit 2013 bestehenden Firma "zählen zu unseren Dauerkunden in der Beratung. ... Würden alle Arbeitgeber so mit ihren Beschäftigten umgehen, würde die Schlange der Beratungssuchenden bei uns von der Prinz Eugen Straße bis zum Schwarzenberg Platz reichen – und zwar täglich.." Beschwerden gebe es auch über mangelnde Hygienebedingungen für Kundinnen und Beschäftigte.

Wagner wehrt sich gegen diese "mit Steuergeld finanzierten" Aussendungen wiederum per Facebook-Posting un startet ein Ratespiel: "Erratet ihr, welches öffentliche Gebäude hier gegen Paragraph 25 Abs 4 (Sichtverbindung nach außen) und Paragraph 23 Abs 1 (Deckenhöhe) der Bundes-Arbeitsstättenverordnung (analog zu unserer Arbeitsstättenverordnung) verstoßen hat?"

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