Was Sie jetzt noch über die Wahl wissen müssen

Innenminister Wolfgang Sobotka wird irgendwann das Ergebnis verkünden
Von Christkindlmärkten bis zum Zettel-Einwerfen – was Sie jetzt noch über die Wahl wissen müssen.

Innenminister Wolfgang Sobotka sieht die Vorbereitungen für die Organisation der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember im Plan. "Es stehen alle Ampeln auf Grün. Ich bin guten Mutes, dass wir am 4. Dezember die Wahl so abwickeln, wie es standardmäßig von uns erwartet wird", sagte Sobotka am Dienstag nach dem Ministerrat.

Dann kann es also losgehen. Was ist noch zu beachten? Die wichtigsten Antworten.

Wann öffnen die Wahllokale?

Öffnen könnten Wahllokale theoretisch schon um Mitternacht. Das war früher an Bahnhöfen oder Flughäfen mit Blick auf Reisende auch der Fall. Seit der Einführung der Briefwahl hat sich der Start der sonntäglichen Urnenwahl nach hinten verschoben: Die ersten Wahllokale werden am 4. Dezember um 6.00 Uhr öffnen - und auch nur einzelne, in Euratsfeld und Wiener Neustadt (Niederösterreich), Mariazell und Mooskirchen (Steiermark). Ein paar folgen eine halbe Stunde später, aber in den meisten Wahllokalen geht es erst zwischen 7.00 und 8.00 Uhr los.

Wann schließen die Wahllokale?

Wien und Innsbruck nützen auch bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl kommenden Sonntag die maximal vom Gesetz erlaubte Wahlzeit bis 17.00 Uhr. In allen anderen Landeshauptstädten ist bis 16.00 Uhr Zeit für die Stimmabgabe - mit Ausnahme von Bregenz. Denn Vorarlberg bleibt landesweit auch diesmal beim traditionell frühen Wahlschluss von 13.00 Uhr.

Was kostet der Spaß?

Laut Innenministerium kommen Wahlwiederholung und -verschiebung auf rund 15 Millionen Euro. Die endgültige Abrechnung werde aber erst nach der Wahl erfolgen.

Vor dem Wahllokal befindet sich ein Christkindlmarkt. Ist das ein Anfechtungsgrund?

Wahrscheinlich nicht. Österreichweit gibt es rund 10.100 Wahlsprengel und somit Wahllokale. Rund um diese dürfen auch Christkindlmärkte stattfinden, wird doch am zweiten Adventsonntag gewählt. Das Innenministerium hat klar gemacht, dass die Verbotszonen (in denen Ansammlungen und Wahlwerbung verboten sind) auch eng gezogen werden dürfen. Diese Verbotszonen wurden gleichzeitig mit den Sprengeln und den Öffnungszeiten von den Gemeindewahlbehörden festgelegt.

Dürfen wir den Stimmzettel selbst in die Urne werfen?

Ja. Dank der Verschiebung können jene Wähler, die das unbedingt wollen, ihren Stimmzettel wieder selbst in die Wahlurne werfen. Das wäre eigentlich untersagt gewesen - hat der VfGH in seinem Erkenntnis doch streng auf die Bestimmung hingewiesen, dass nur der Wahlleiter das Kuvert einwerfen darf. Da das Innenministerium sehr bemüht ist, jeden weiteren Fehler zu verhindern, hätte das eigentlich gegolten. Im Nationalrat wurde aber das Verschiebungs-Gesetz genützt - und eine Passage eingefügt, die die früher mancherorts geübte Praxis "legalisiert".

Wann ist eine Stimme gültig?

Landläufig heißt es ja "Kreuzerl" machen, aber vorgeschrieben ist das nicht. Sie können auch ein "Hakerl" im Kreis des Kandidaten machen, einen Strich oder was auch immer Ihnen einfällt. Eine weitere Variante ist das Durchstreichen des Namens, den sich nicht wählen wollen. Oder analog dazu, das Unterstreichen des Kandidaten ihrer Wahl. Theoretisch könnten Sie den Stimmzettel auch verzieren (das ist keine Aufforderung). Es gibt nur eine Bedingung: Der Stimmzettel muss gültig und es muss eindeutig sein, wenn Sie wählen wollen. Wer sicher gehen will, sollte einfach ein "Kreuzerl" machen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wann wissen wir, wer's wird?

Da Wien und Innsbruck erst um 17.00 Uhr die Wahllokale schließen, dürfen am Sonntag vorher österreichweit keine Ergebnisse veröffentlicht werden. Erst ab diesem Zeitpunkt informieren die Medien über bereits eingelangte Resultate und Hochrechnungen. Diese werden heuer erst etwas nach 17.00 Uhr vorliegen. Denn der VfGH hat die Stichwahl vom Mai auch deshalb aufgehoben, weil das Innenministerium vor dem Schließen der letzten Wahllokale Hochrechnern und Medien Ergebnisse weitergegeben hat.

10 bis 15 Minuten nach 17:00 Uhr sollten die ersten Hochrechnungen der ARGE Wahlen und von SORA/ORF vorliegen - beide bereits inklusive Briefwahlschätzung.

Aber was, wenn es wieder knapp wird?

Möglich, dass wir so lange wie nie zuvor auf ein Ergebnis warten müssen. Auch im Innenministerium hält man es nämlich für denkbar, dass das vorläufige Endergebnis erst am Dienstag nach der Wahl feststeht. Sollte es ein ähnlich knappes Ergebnis wie bei der Stichwahl am 22. Mai geben und diesmal ähnlich viele Wahlkarten auszuzählen sein, könnten es einzelne Wahlbehörden wegen der nach der Aufhebung verordneten besonders sorgfältigen Vorgangsweise nicht am Montag schaffen.

Werden wir uns am Montag bis zur ZIB Sondersendung wieder den "Weißblauen Geschichten" hingeben können?

Nein! Die "Weißblauen Geschichten" sind kommende Woche nicht im Programm von ORF 2. Sollte es wieder auf die Wahlkarten ankommen, und das Auszählen ähnliche lange dauern, ist diesmal die Seifenoper "Sturm der Liebe" an der Reihe. Eine kleiner Vorgeschmack auf die Folge laut orf.at:

„Um seinen Ärger über seine Mutter abzubauen, bricht William zu einer umfangreichen Bergtour auf. Als Adrian besorgt bei seinem Bruder anruft, weil ein Gewitter aufzieht, muss er zu seinem Erstaunen erfahren, dass William keineswegs allein unterwegs ist. Er hat weibliche Begleitung bei sich. Scheinbar vergeblich versucht indes Hildegard Melli zu überreden, sich freiwillig der Polizei zu stellen. Andernfalls würden Hildegard und Alfons wegen ihrer heimlichen Diebestouren in größte Schwierigkeiten geraten.“

Die Geschichten von Ötzi dem Eismann und Bonny & Clyde in einer einzigen Folge vereint? Wir werden uns nicht langweilen.

Kann die Wahl wieder angefochten werden?

Ja, das ist auch bei diesem Wahlgang wieder möglich, aber nur von den Zustellungsbevollmächtigten der beiden Kandidaten. Normale Bürger können das nicht.

Wann wird der neue Bundespräsident angelobt?

Am 26. Jänner leistet der neue Bundespräsident vor der Bundesversammlung den Amtseid - wenn die Wahl nicht noch einmal angefochten wird. Denn auch die nach der Aufhebung wiederholte Stichwahl könnte wieder beim VfGH angefochten werden. Gibt es keine Anfechtung, wird die aktuelle Bundesratspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP) aus Tirol die Angelobung durchführen. Sie freut sich schon.

Aber wer wird dann die Neujahrsansprache halten?

Heuer fällt die Ansprache des Bundespräsidenten zum Jahreswechsel aus. Übrigens: Die Präsidentschaftskanzlei wird Anfang 2017 schon für ein halbes Jahr verwaist sein. Eigentlich hätte das neue Staatsoberhaupt am 8. Juli 2016 angelobt werden sollen.

Heißt dass, dass der "Neue" ein halbes Jahr kürzer im Amt ist?

Nein, die Funktionsperiode des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre ab Angelobung. Womit auch künftige Hofburg-Wahlen im Advent stattfinden werden - es sei denn, ein Amtsinhaber stirbt.

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