Was Ernst Strasser blüht, wenn das Urteil rechtskräftig wird

Das Handy müsste Ex-Politiker Strasser abgeben, wenn er seine Haftstrafe antritt.
Kein Handy, offene Wohngruppen: Von den 3,5 Jahren müsste der einstige ÖVP-Innenminister wahrscheinlich fast zwei Drittel absitzen.

Das erste Jahr könnte hart werden. Kein Handy, kein Ausgang, keine Geschäfte. Ab dann werden die Einschränkungen gelockert. Doch von den dreieinhalb Jahren Haft – sollte das am Donnerstagabend verkündete Urteil wegen Bestechlichkeit diesmal rechtskräftig werden – müsste Ernst Strasser wahrscheinlich knapp zwei Drittel (rund 26 Monate) verbüßen.

Das verdankt der einstige ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete der strengen Praxis bei der bedingten Entlassung in Ostösterreich. In Innsbruck hätte Strasser laut Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer sogar Chancen auf eine teilbedingte Strafe gehabt. Jedenfalls aber könnte er mit vorzeitiger Entlassung nach der Hälfte, also nach 21 Monaten, rechnen.

Konkretisierung

Der Schöffensenat hat die vom Obersten Gerichtshof (OGH) gestellten Hausaufgaben brav erledigt: Laut Urteil hatte Strasser 100.000 Euro im Jahr dafür verlangt, auf drei bestimmte EU-Richtlinien (bezüglich gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten, genetisch verändertem Saatgut und Elektroschrott) Einfluss zu nehmen. Diese Verknüpfung zwischen Geldforderung und konkreten Amtsgeschäften hat der OGH im ersten Urteil vermisst, was die Neuauflage erforderte.

Strassers Verteidiger Thomas Kralik meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, aber nach Einschätzung von Justizexperten dürfte der Schuldspruch diesmal halten. Der OGH könnte das Rechtsmittel in nicht öffentlicher Sitzung verwerfen, beim Oberlandesgericht könnte Strasser noch eine Strafreduktion erreichen. Da Vorfragen schon geklärt sind, dürfte das endgültige Urteil nun binnen kürzerer Zeit fest stehen (nach dem ersten Prozess dauerte es bis zur Aufhebung fast ein Jahr).

Sollte es bei 42 Monaten Haft bleiben, wird Strasser in der Justizanstalt Wien-Simmering erwartet, die sich durch offene Wohngruppen auszeichnet. Auf der deutschen Homepage knast.net findet sich noch keine Bewertung. In Strassers Heimatbundesland Oberösterreich wäre er in der Anstalt Wels passabel untergebracht, unter Häftlingen als "Hotel zum Gitterblick" gut angeschrieben (vier von fünf Sternen). Nach einem Jahr könnte Strassers erstmals Ausgang mit Zweckwidmung (z. B. familiäre Kontakte) bekommen, nach 15 Monaten Freigang. Das bedeutet, tagsüber außerhalb der Anstalt zu arbeiten (nicht in der eigenen Firma) und nachts in der Anstalt zu schlafen. Während des Freigangs wird dem Häftling auch das Handy ausgehändigt.

Fußfessel

Die letzten paar Monate vor dem wahrscheinlichen Entlassungstermin (den das Vollzugsgericht bestimmt), könnte Strasser im Hausarrest verbringen. Richterin Helene Gnida hat im nicht rechtskräftigen Urteil verfügt, dass Strasser in der ersten Hälfte seiner Strafe keine Fußfessel bekommen darf. Aus generalpräventiven Gründen und um ihn an weiteren Straftaten zu hindern.

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