"Was Behörde tut, hat öffentlich zu sein"

APA11419898-2 - 12022013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Staatssekretär Josef Ostermayer am Dienstag, 12. Februar 2013, nach dem Ministerrat im Bundeskanzleramt in Wien. APA-FOTO: BKA/ANDY WENZEL
Auskunftspflicht. Österreich ist beim Zugang zu Informationen unter 93 Staaten auf letzten Rang.

Ministerratsprotokolle bleiben 30 Jahre unter Verschluss. Details über Auftragsvergaben, deren Volumen zu klein ist, um EU-weit ausgeschrieben zu werden, bleiben geheim. Über Planungsverfahren von Projekten der öffentlichen Hand erfährt der Bürger erst dann, wenn das Projekt schon weit entwickelt ist. All das würde sich ändern, hätten die Behörden in Österreich die Freiheit und die Pflicht, die Öffentlichkeit zu informieren.

Dem aber stehen das Amtsgeheimnis und vielfach auch der Datenschutz entgegen. In einer 2012 erstellten Studie landete Österreich beim Thema Zugang zu Information unter 93 Staaten auf dem letzten Platz.

Doch es kommt Bewegung in die Sache: SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer hat schon vergangene Woche den Verfassungsdienst des Kanzleramts damit beauftragt, internationale Vorbilder für ein Informations-Freiheitsgesetz zu prüfen. ÖVP-Staatssekretär Sebastian Kurz pocht auf die weitgehende Abschaffung des Amtsgeheimnisses.

Derzeit unterliege alles der Verschwiegenheit – es sei denn, es werde gegenteilig entschieden, sagt Ostermayer. Dieses Prinzip solle umgedreht werden. Schon in zwei Wochen sollen erste Ergebnisse dazu vorliegen sollen.

Applaus für den Vorstoß gibt es nicht nur von den Grünen und vom BZÖ, sondern auch von Datenschützern. „Wir begrüßen eine Aufweichung des Amtsgeheimnisses“, sagt Hans Zeger, Obmann der Arge Daten. Er fordere seit Jahren, dass Österreich an europäische Standards anschließe. „Was eine Behörde tut, hat grundsätzlich öffentlich zu sein.“ Um den Datenschutz von Privatpersonen zu gewährleisten, müssten aber gewisse Aktivitäten des Staates gegenüber einzelnen Bürgern ausgenommen werden: „Wenn jemand für eine Geschwindigkeitsübertretung ein Strafmandat erhält, sollte das nicht veröffentlicht werden.“ Sehr wohl veröffentlicht werden sollten statistische Daten über Verbrechen (etwa Diebstähle in einer bestimmten Straße) und Umweltinfos; detto Daten aus dem Firmen- und Grundbuch – „alle Dokumente im Original“.

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