Zweiter Wahltag unter der Woche fix

Lopatka (li.) und Schieder präsentierten Vorschläge.
SPÖ und ÖVP einigen sich auf neues Wahlprocedere. Bundespräsident soll "tote" Rechte verlieren.

Künftig wird es bei bundesweiten Wahlen einen zweiten Wahltag geben. Neun oder zehn Tage vor dem eigentlichen Wahlsonntag, also an einem Donnerstag oder Freitag, wird es die Möglichkeit zum Wählen geben. Zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde oder Stadtbezirk wird für zumindest zwei Stunden ein Wahllokal einrichten. Als Vorbild dient das steirische Modell, wo zuletzt bei der Gemeinderatswahl in Graz mehr Leute vom vorgezogenen Wahltag Gebrauch machten als von der Briefwahl.

Die Klubobleute von SPÖ und ÖVP, Andreas Schieder und Reinhold Lopatka, präsentierten am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressekonferenz diese und andere Neuerungen im Wahlprozedere sowie Änderungen bei den Kompetenzen des Bundespräsidenten. Auch bereits einmal vorgestellte Änderungen im Umgang mit Volksbegehren sollen nun umgesetzt werden.

Wahlrecht

Die Briefwahl bleibt, die Kuverts für die Wahlkarten werden nach Schweizer Vorbild geändert. Sie werden künftig außen neutral sein, aber auch die Lasche - Auslöser für das Kleberdesaster - wird es nicht mehr geben.

Es wird künftig bei den Wahllokalen mehr Rücksicht auf Rollstuhlfahrer genommen, pro Gemeinde muss zumindest ein Wahllokal und eine Wahlzelle barrierefrei sein.

Künftig werden alle Stimmen, Wahlkarten und Stimmen vom vorgezogenen Wahltag am Wahlsonntag gemeinsam ausgezählt.

Die Klubobleute wollen Kleingemeinden, wo niemand abends wählen geht, nicht zum längeren Offenhalten am vorgezogenen Wahltag vergattern, daher die Formulierung "zumindest zwei Stunden". Intendiert ist, dass vor allem in Städten länger offen ist, etwa abends von 17 Uhr bis 21 Uhr.

Bundespräsident

Das Staatsoberhaupt soll "totes Recht" verlieren. Derzeit kann der Bundespräsident den Nationalrat und Landtage auflösen. Das soll gestrichen werden. Künftig soll der Nationalrat nur durch Beschluss der Abgeordneten die Periode vorzeitig beenden können. Das Gleiche soll für Landtage gelten.

Streichen wollen SPÖ und ÖVP weiters das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten (es soll in einer zeitgemäßen Form ans Justizministerium übergehen) sowie die Ehelicherklärung von Kindern.

Präzisieren wollen SPÖ und ÖVP die Funktion als Oberbefehlshaber des Bundesheers, die Beurkundung von Gesetzen und die Beamtenernennung.

Die Änderung der Kompetenzen des Bundespräsidenten bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Hier zählen SPÖ und ÖVP auf die Grünen (aus deren Reihen ja das amtierende Staatsoberhaupt kommt).

Direkte Demokratie

Volksbegehren sollen künftig eine eigene Nationalratssitzung bekommen, in der die Antragsteller ein Rederecht haben.

Bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen wird künftig nach Schweizer Vorbild ein "objektives Abstimmungsbüchlein" eingeführt, in dem alle Pro- und Contra-Argumente dargestellt sind.

Mehrheitswahlrecht und E-Voting werden in Enqueten verbannt, weil derzeit kein Konsens für diese Ideen in Sicht ist.

Kommentare