Gemeinden: Innenministerium soll Wahlkarten-Anträge prüfen

Amtliche Wahlkarte für die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl.
Innenministerium verweist auf die bestehende Rechtslage und will die Reformdiskussion nach der Wahl führen.

Nach der Aufregung über Anträge mit falscher Passnummer plädiert Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) in Standard und ORF-Radio dafür, dass - mit der soeben beschlossenen Einführung des Zentralen Wählerregisters - das Innenministerium zentral die Daten aller Wahlkarten-Anträge überprüft. Dort zeigt man sich an Reformen interessiert, allerdings erst nach der Bundespräsidentenwahl.

Mödlhammer wünscht sich eine zentrale Plattform, auf der die Wahlkartenanträge zusammenlaufen und geprüft werden. Die derzeit dafür zuständigen Gemeinden würden dann verständigt, dass sie die Wahlkarten zusenden sollen, so seine Vorstellung im Ö1-Morgenjournal. Die dahinter stehenden Datenbanken müssten dafür weiterentwickelt und kompatibel gemacht werden.

Sobotka: ""Aufgabe der Gemeinden"

Das Innenministerium verwies auf die derzeitige Rechtslage. "Die Situation ist so, dass die Gemeinden ab 2015 die Zugangsfähigkeit zum Passregister haben und kontrollieren. Das ist ihre Aufgabe. Das kann nicht das Innenministerium machen, das kann nur die Wahlbehörde vor Ort machen", sagte Ressortchef Wolfgang Sobotka im Morgenjournal.

Um dies zu ändern, bräuchte es eine Gesetzesnovelle. Man sei für alle Reformvorschläge offen, wolle aber keine Schnellschüsse, erklärte eine Sprecherin des Ministers. Priorität habe zunächst, die Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember ordnungs- und gesetzesgemäß abzuwickeln. Was an Vorschlägen eintreffe, leite man auch an das Parlament weiter, denn das sei für die Wahlrechtsreform zuständig.

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