Wahlkampf: Auch VP-NÖ gab zu viel aus

Erwin Pröll gab im Wahlkampf 2013 mehr aus, als erlaubt war.
Pröll-Wahlkampf war knapp zwei Millionen über Grenze. RH und Wirtschaftsprüfer kritisieren Gesetz.

Auch die niederösterreichische ÖVP wird in Sachen Wahlkampfkosten mit einer Pönale rechnen müssen. Die niederösterreichische Landtagswahl im März 2013 war – gemeinsam mit der Kärntner Landtagswahl – der erste Urnengang, bei der die gesetzliche Deckelung der Wahlkampfkosten mit sieben Millionen Euro zum Tragen kam. Und die Volkspartei hat mit 8,9 Millionen Euro deutlich mehr ausgegeben. Landesgeschäftsführer Gerhard Karner begründet: "Bei dieser Landtagswahl sind so viele Listen angetreten, wie noch nie. Das Motto hat gelautet: Alle gegen einen – Alle gegen die VPNÖ." Das habe zu einem "erhöhten Informationsbedarf" geführt. In der VPNÖ rechnet man mit einer Strafzahlung von 200.000 Euro.

Das angesprochene Team Stronach liegt mit 3,2 Millionen Euro Wahlkampfkosten weit hinter den Ausgaben der ÖVP – wie alle anderen Landtagsparteien. Die SPÖ hat für den Landtagswahlkampf nach eigenen Angaben 2,17 Millionen Euro ausgegeben, die Freiheitlichen 1,8 Millionen Euro und die Grünen eine Million Euro.

Viel diskutiertes Thema

Auch auf Bundesebene blieben die Parteifinanzen ein viel diskutiertes Thema. SPÖ und ÖVP hatten am Montag gemeldet, mehr für den Wahlkampf ausgegeben zu haben, als erlaubt, die SPÖ um 320.000 Euro, die ÖVP gar um vier Millionen. SPÖ-Chef Faymann als auch VP-Chef Mitterlehner wollen nun auf die Empfehlungen des Rechnungshofs in Sachen Wahlkampfkosten warten. Faymann: "Da gibt es eine Reihe von Regelungen, die zu diskutieren sein werden, wenn der Rechnungshof dann zu einer Meinung gekommen ist."

Das Problem dabei: Laut dem 2012 beschlossenen Parteiengesetz muss der Rechnungshof die Rechenschaftsberichte der Parteien inklusive Abrechnung der Wahlkampfkosten überprüfen und veröffentlichen, kann das aber nur sehr oberflächlich, erklärt Rechnungshofpräsident Josef Moser. Der Einblick in die Kassen der Parteien ist nicht möglich.

Moser fordert die Regierung am Dienstag deshalb auf, für Nachbesserungen beim Parteiengesetz zu sorgen. Die aktuellen Prüfmöglichkeiten des Rechnungshofes seien ein "untragbarer Zustand", die gemeldeten Wahlkampfkosten seien zudem nicht ausreichend transparent.

Kritik auch von Wirtschaftsprüfern

Das hatte der Rechnungshof bereits im Mai 2012 gefordert, nachdem die Regierungsvorlage des Parteiengesetzes bekannt wurde. Auch Wirtschaftsprüfer kritisieren das Gesetz am Mittwoch. Die Regeln seien "absichtlich unpräzise", kritisiert Philipp Rath von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gegenüber der APA. Probleme sieht er nicht nur bei den Wahlkampfkosten. Eine RH-kontrolle der Parteien lehnt Rath aber ab.

Der Vorsitzende des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats im Bundeskanzleramt, Ludwig Adamovich, will die aktuelle Debatte über Wahlkampfkosten-Obergrenzen hingegen nicht kommentieren. Zu beurteilen, ob und welche Lücken es in den Regeln gebe, sei nicht seine Aufgabe, sagte er.

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